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Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung der Romroder Straße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.03.2007

Bericht des Magistrats

Änderung einer Tempo-30-Zone in einen verkehrsberuhigten Bereich und Fortführung der Grunderneuerung von Gemeindestraßen in Seckbach

Details im PARLIS B_154_2007
10.11.2017

Stellungnahme des Magistrats

Grundhafte Sanierung der Romroder Straße

Details im PARLIS ST_2205_2017
30.12.2017

Antrag Ortsbeirat

Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung der Romroder Straße

Details im PARLIS OF_282-11_2017
22.01.2018

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung der Romroder Straße

Details im PARLIS EA_51_2018
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 30.12.2017, OF 282/11

Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Grundhafte Sanierung der Romroder Straße
Vorgang: B 154/07; ST 2205/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2018 werden für Planung und Durchführung der grundhaften Sanierung der Romroder Straße die notwendigen Mittel eingestellt. Wie in dem
Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154
, Pkt. 2 (bereits für die Jahre 2008/2009) zugesagt, ist die Gestaltung der Straßenoberfläche mittels Auf- und Einpflasterungen an die angrenzenden Straßen Lohrgasse, Draisbornstraße und Alsfelder Straße anzupassen.

Begründung:

Nachdem die anderen Straßen im alten Teil Seckbachs bereits vor Jahren saniert und gepflastert wurden, sollte endlich auch die Romroder Straße in das Konzept der Verschönerung einbezogen werden.dazugehörende Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 09.03.2007, B 154
Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2205
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 51 2018 Die Vorlage OF 282/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme