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Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.05.2017

Antrag Ortsbeirat

Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen

Details im PARLIS OF_282-2_2017
22.05.2017

Anregung Ortsbeirat

Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen

Details im PARLIS OA_162_2017
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.05.2017, OF 282/2

Betreff: Das denkmalgeschützte Haus Böhmerstraße 4 durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB vor dem weiteren Verfall schützen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt am denkmalgeschützten Haus Böhmerstraße 4 eine Untersuchung über den Bauzustand gem. § 177 BauGB zu veranlassen und danach ein Instand- setzungsgebot nach § 177 BauGB zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen.

Begründung:

Das Gebäude Böhmerstrasse 4 ist seit Jahren dem Verfall preisgegeben. Es droht ein irreparabler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist der Erlass eines Instandsetzungsgebots nach § 177 BauGB dringend notwendig.
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

12. Sitzung des OBR 2 am 22.05.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 162 2017 Die Vorlage OF 282/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen 3 CDU und FDP (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU