Skip to main content

Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.12.2021, OF 282/6 Betreff: Fußgängergefährdung im Unterliederbacher Otto-Ernst-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, verbotenes Durchfahren der Anliegerstraße Otto-Ernst-Weg 52 - 70 mit hoher Geschwindigkeit, durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.

Begründung:

Die Einfahrt in diesen einspurigen Verbindungsweg von und zur Hermann-Waibel-Alle, ist von beiden Seiten mit dem Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und einem Zusatzschild, ausschließlich für Anlieger der Hausnummern 52 - 70 erlaubt. Dennoch wird dieser schmale Weg täglich von Nichtanliegern mit unangepasstem Tempo durchfahren und Personen, die ihr Haus oder gegenüberliegende Gartengrundstück verlassen, erheblich gefährdet. Auch von Anwohnern vorgeschlagene Bodenschwellen, verteilt auf drei Abschnitte des Weges, könnten hier zumindest für reduzierte Geschwindigkeiten sorgen. Nötigenfalls ist auch eine Ortsbesichtigung mit entsprechender Ämterbeteiligung erwünscht.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1320 2022 Die Vorlage OF 282/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)