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Sofortige Schließung eines Zu- und Abgangs zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof, um einen „Unort“ in Frankfurt zu beseitigen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.03.2017

Antrag Ortsbeirat

Sofortige Schließung eines Zu- und Abgangs zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof, um einen „Unort“ in Frankfurt zu beseitigen

Details im PARLIS OF_284-1_2017
25.04.2017

Anregung Ortsbeirat

Sofortige Schließung eines Zu- und Abgangs zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof, um einen „Unort“ in Frankfurt zu beseitigen

Details im PARLIS OM_1548_2017
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.03.2017, OF 284/1

Betreff: Sofortige Schließung eines Zu- und Abgangs zur B-Ebene an der Straße Am Hauptbahnhof, um einen "Unort" in Frankfurt zu beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge sich mit der DB AG - Immobilien-Management - in Verbindung setzen, um den überflüssigen Zu- und Abgang von und zur B-Ebene (an der Straße "Am Hauptbahnhof 6"/Ecke Münchener Straße) zu schließen, da diese Fläche z. Zt. nur von Drogendealern und ihrer Klientel genutzt wird.

Begründung:

Die Kontrollen der B-Ebene des Hauptbahnhofs haben in den letzten Monaten erfolgreich gewirkt und die Sicherheit in den div. Bahnhofsebenen und auch im Bahnhofsviertel erhöht. Diese Kontrollen sind aber unwirksam, wenn die Drogenszene immer wieder Gelegenheiten findet, sich am gleichen Ort aufzuhalten. Dies ist speziell der Fall an einem Zugang der B-Ebene, da es hier eine bauliche Besonderheit gibt und dieser Ort von Passanten nur schwach frequentiert wird. Es handelt sich um eine Treppenanlage, die im ersten Abschnitt nach unten führt, nach einer Zwischenebene von 4 x 4 m im rechten Winkel zur B-Ebene weiterführt. Diese Zwischenebene ist eine dunkle und verschmutzte Ecke, die zu allen Tag- und Nachtzeiten von Dealern und Drogenabhängigen belegt wird. Kurzfristige Kontrollen sind hier nicht zielführend. Sicherheitsbedenken, es handele sich um Fluchtwege , die nicht geschlossen werden dürfen, greifen nicht. Es gibt im südlichen Teil der B-Ebene mehrere Zu- und Abgänge, die nur wenige Meter entfernt sind; Treppenaufgang an die Südseite des Hauptbahnhofs (zwischen den stillgelegten Fahrtreppen), Fahrtreppen zur Münchener Straße, re. Seite, und eine feste Treppe, die in der Höhe "Am Hauptbahnhof 4" endet. Die Argumentation, dass die B-Ebene und der Bahnhofsplatz in den nächsten Jahren umgebaut werden, ist nicht stichhaltig, da der gegenwärtige Zustand eine Lösung verlangt, die nicht noch vier bis fünf Jahre warten kann. Aufgrund dieser Fakten ist eine Schließung der Treppenanlage dringend erforderlich.
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

11. Sitzung des OBR 1 am 25.04.2017, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1548 2017 Die Vorlage OF 284/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU und GRÜNE gegen LINKE., FDP, PARTEI und fraktionslos (= Ablehnung)