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Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.04.2023
25.04.2023

Antrag Ortsbeirat

Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10

Details im PARLIS OF_286-4_2023

Anregung Ortsbeirat

Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10

Details im PARLIS OM_3847_2023
Partei(en): ÖkoLinX-ARL

S A C H S T A N D :

Antrag vom 06.04.2023, OF 286/4 Betreff: Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10 Der Magistrat wird aufgefordert, alle gesetzlichen Möglichkeiten sowie alle persönlichen Einflussmöglichkeiten seitens der städtischen Vertreter*innen im Vorstand der Pestalozzi-Stiftung zu nutzen, um den Verkauf des Hauses zu verhindern und/oder eine sozialverträgliche Lösung für die Mieter*innen zu erreichen, insbesondere die Ausübung eines städtischen Vorkaufsrechts im Rahmen der Milieuschutzsatzung (hier: Erhaltungssatzung Nr. 51 v. 04.12.2018) oder die Vermittlung an eine*n gemeinwohlorientierte*n Käufer*in über die Genossenschaftliche Immobilienagentur (GIMA).

Begründung:

Laut Erhaltungssatzung Nr. 51 - Berger Str. -, die das genannte Mietshaus mit zehn Parteien umfasst, besteht bereits seit Jahren ein erheblicher Verdrängungsdruck in diesem Teil von Bornheim. Die Mieter*innen des Hauses wohnen bislang zu sehr günstigen Bedingungen, da sich das Gebäude im Besitz der gemeinnützigen Pestalozzi-Stiftung befindet (Stiftungszweck: "Förderung der Ausbildung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studienhilfe für Personen, die in Frankfurt am Main oder in der Region Rhein-Main wohnen"). Obwohl das Haus der Stiftung durch das Ehepaar Hoffman zu gemeinnützigen Zwecken übereignet wurde (s. Stiftungsurkunde, Abb. 1), wurde es nach Auskunft der Mieter*innen nun jedoch auf dem freien Markt angeboten (s. Abb. 2). Hausbesichtigungen von Interessierten haben bereits stattgefunden und finden weiterhin statt. Laut Auskunft der Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, Dr. Helga Budde, an die Mieter*innen handle es sich um eine Verkaufsprüfung; ein Verkauf sei ggf. notwendig, um dem Satzungszweck der Stiftung weiter nachkommen zu können und die Stiftung "in ihrer Substanz erhalten zu können". Dem entgegen berichten die Mieter*innen, dass die Eigentümerin dem substanziellen Erhalt des Hauses nicht nachgekommen sei und die letzten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen 2001 (Dach) bzw. 2008 (Fenster) vorgenommen wurden. Dies bestätigte der Geschäftsführer der Stiftung, Werner Wiegand, in der Frankfurter Rundschau v. 14.03.2023 und schätzte die möglichen Kosten auf 300.000 bis 500.000 Euro. Die Stiftung ist somit nicht nur ihren Verpflichtungen als Eigentümerin nicht nachgekommen, sondern hat auch Stiftungskapital mindestens fahrlässig im Wert gemindert. Der Verkauf an eine*n gemeinwohlorientierte*n Käufer*in dient beiden Zwecken, dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung eines zeitgemäßen Zustands und dem Schutz der Mieter*innen vor Verdrängung. Abb. 1: Stiftungsurkunde zur Übereignung des Hauses an die Pestalozzi-Stiftung durch das Ehepaar Hoffmann "für gemeinnützige Zwecke". Foto: Privat Abb. 2: Immobilien-Verkaufsangebot der LBS für das Haus Fechenheimer Str. 12 Foto: PrivatBeratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

20. Sitzung des OBR 4 am 25.04.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3847 2023 Die Vorlage OF 286/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)