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Verbot für Lkw über 7,5 Tonnen und Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.11.2014, OF 287/11 Betreff: Verbot für Lkw über 7,5 Tonnen und Tempo 30 auf der Fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen, Bezugnehmend auf langjährige Beobachtungen der Verkehrssituation vor Ort, immer wieder umgefahrene Warnbarken, schmalem Geh- und Radweg und 25000 KFZ täglich wird der Magistrat aufgefordert bis zum Umbau bzw. der Sanierung der fechenheimer Rampe der Carl-Ulrich-Brücke die Rampe mit Tempo 30 auszuweisen. Das wegen des Zustandes der Brücke verhängte Verbot für LKW über 7,5 Tonnen bleibt auch nach der Wiedereröffnung des Ersatzneubaus der Brücke bis zu einer deutlichen Verbreiterung bzw. einer Sanierung der Fahrrad- und Gehwege der fechenheimer Rampe bestehen.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 11 am 17.11.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3652 2014 Die Vorlage OF 287/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff die Worte "Verbot für LKW über 7,5 Tonnen und" durch die Worte "Ausweisung von"ersetzt werden und der letzte Satz des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme