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Die Gutleutbrache im Rahmen des gemeindlichen Vorkaufsrechts erwerben und mit größt möglichem Nutzen für das Gutleut nutzen?

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.05.2017

Antrag Ortsbeirat

Die Gutleutbrache im Rahmen des gemeindlichen Vorkaufsrechts erwerben und mit größt möglichem Nutzen für das Gutleut nutzen?

Details im PARLIS OF_288-1_2017
23.05.2017

Antrag Ortsbeirat

Gutleutbrache erwerben und im Gemeinwohl nutzen!

Details im PARLIS OF_326-1_2017
23.05.2017

Anregung Ortsbeirat

Die Gutleutbrache erwerben und mit größtmöglichem Nutzen für das Gutleut nutzen!

Details im PARLIS OM_1700_2017
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.05.2017, OF 288/1

Betreff: Die Gutleutbrache im Rahmen des gemeindlichen Vorkaufsrechts erwerben und mit größt möglichem Nutzen für das Gutleut nutzen?
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen von seinem allgemeinen Vorkaufsrecht (§ 24 BauGB) Gebrauch zu machen und das brachliegende Industriegelände (Gutleutstrasse 332) mit einer Größe von 13.000 Quadratmetern aufzukaufen und einer für das Gutleut sinnvollen Nutzung zuzuführen.

Begründung:

In der Presse war zu lesen, dass das brachliegende Grundstück in der Gutleutstraße nach seiner Räumung im Februar 2017 nunmehr auf dem Weg der Zwangsvollstreckung im Frankfurter Amtsgericht am 30. Mai zwangsversteigert werden soll. Aus dem Beschluss der Justizbehörde geht hervor, dass das Grundstück - Grundbuch des Bezirks 15, Blatt 2099 - am 7. Januar beschlagnahmt wurde. Das Insolvenzverfahren gegen die Eigentümergesellschaft war damals noch ein vorläufiges; Mitte April wurde es nach Angaben des zuständigen Frankfurter Insolvenzverwalters aber offiziell eröffnet. Der Verkehrswert der Brache wurde laut Beschluss des Amtsgerichts auf 3,7 Millionen Euro festgesetzt. Bewohner des Gutleut sind erfreut, dass nun endlich etwas mit dem Grundstück passieren soll. Gleichzeitig wird befürchtet, dass das Grundstück im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens zur Erhöhung der Insolvenzmasse einfach an den Höchstbietenden verschachert wird. Gerade im Hinblick auf das bevorstehenden Bauvorhaben am Sommerhoff-Park handelt es sich hier um eine Fläche mit großem Potenzial. Eine klug durchdachte Entwicklung dieses Grundstücks, sei es mit bezahlbarem Wohnraum, Einkaufs- oder Sportmöglichkeiten, könnte dazu beitragen, dass dieser Teil des Viertels eine Belebung erfährt und eine Verbindung zwischen dem "vorderen" und "hinteren" Teil des Viertels geschaffen wird.Nebenvorlage: Antrag vom 23.05.2017, OF 326/1
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

12. Sitzung des OBR 1 am 23.05.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1700 2017 1. Die Vorlage OF 288/1 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und LINKE. mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, von all seinen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, das brachliegende Industriegelände in der Gutleutstraße 332 mit einer Größe von 13.000 Quadratmetern aufzukaufen. Als Nutzungsmöglichkeiten kommen insbesondere in Betracht: Günstiges Wohnen durch gemeinschaftliche Wohnungsbauprojekte von Baugruppen, Wohninitiativen, Genossenschaften etc. gemäß Beschluss § 10659 vom 26.01.2006, ein Wohnprojekt für Roma sowie weitere soziale Infrastruktur (Einkaufs- und Sportmöglichkeiten)." 2. Die Vorlage OF 326/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 288/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. SPD, 3 CDU, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme