Antrag vom 25.03.2018, OF 289/12 Betreff: Flurstück Nr. 1785, Turnhalle am Grubweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grundstück Flurstück 1785 als Gemeinbedarfsfläche auszuweisen.
Begründung:
Mit der Ausweisung "Gemeinbedarfsfläche" wird dieses Grundstück für kulturelles, sportliches und gemeinschaftliches Stadtteilleben langfristig gesichert. Nach der Beschlusslage des Ortsbeirates 12, die neben Gesprächen auch eine energetische Erneuerung der Heizungsanlage und eine barrierefreie Toilettenanlage fordert, ist auch der Fortbestand der Halle weiterhin zu sichern.Nebenvorlage: Antrag vom 02.05.2018, OF 297/12 Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
21. Sitzung des OBR 12 am 13.04.2018, TO I, TOP 18 Die antragstellende Fraktion ändert die Vorlage OF 289/12 vor Abstimmung dahin gehend ab, dass im Tenors das Wort "auszuweisen" durch die Worte "zu sichern" ersetzt wird. Beschluss: Die Vorlage OF 289/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 18.05.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 268 2018 1. Die Vorlage OF 289/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 297/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 297/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff wie folgt lautet: "Alte Turnhalle am Grubweg 6, Flur 14, Flurstück 1785" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU