Antrag vom 02.05.2017, OF 289/2 Betreff: Vorgaben für die Bebauung des Römerhof Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, bei der Planung des Baugebietes am Römerhof folgende Punkte aufzunehmen: 1. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau soll im Baugebiet weit mehr als die von der ABG zugesagten 40 % betragen. Idealerweise sollten 100% des Wohnungsbaus im Baugebiet öffentlich gefördert werden, damit der insoweit fehlende soziale Wohnungsbau im Rebstock und Europaviertel ausgeglichen wird. 2. Es sollen reine Mietwohnungen entstehen. 3. Die U5 muss bis zum Rebstockbad verlängert werden. 4. Die Kapazitäten der Busse 34 / 50 müssen in Bezug auf Änderungen währen der Messe geprüft und angepasst werden. 5. Die Schule muss wegen der Anbindung an den ÖPNV näher am Schmidtkreisel gebaut werden. In der Schule oder im Planungsgebiet, muss mindestens ein Versammlungsort für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. 6. Zwischen dem neuen Baugebiet, dem Rebstock Park (alt) und Rebstockpark (neu) muss eine behindertengerechte Fuß- / Radfahrer Brücke realisiert werden. 7. Die bestehenden Freizeitmöglichkeiten der Bowling- und Kegelbahn sollen in das entstehende Quartier zurückkehren können. Eine Erweiterung der Sportanlage für weitere Vereine und Sportarten muss berücksichtigt werden. 8. Das Baugebiet ist so zu planen, dass den Anwohnern trotz Messen ausreichend Parkraum zur Verfügung steht. 9. Die Bebauung der Grundstücke muss so erfolgen, dass die Feldbahner in Ihrem Reparatur- und Fahrbetrieb nicht eingeschränkt werden. 10. Das Gelände, das derzeit noch von Autohändlern am Römerhof genutzt wird, soll in die Baugebiet eingeschlossen werden. 11. Die Vorgaben an die mit der Planung beauftragen Firmen soll nicht dazu führen, dass hier durch Designvorgaben die Nutzbarkeit eingeschränkt wird oder der Bau verteuert wird. 12. Es soll künftig sichergestellt werden, dass der Ortsbeirat im Vorfeld von geplanten Maßnahmen rechtzeitig und angemessen über die Planung informiert wird.
Begründung:
Wieder mal aus der Presse wurde die Ortsbeiräte darüber Informiert, wo ein Baugebiet entstehen soll. Aus der Presse war zu entnehmen, dass die Feldbahner und die Kleingärten Bestandschutz haben sollen. Von einer guten Verkehrsanbindung, kann für das neue Baugebiet jedoch keine Rede sein. Derzeit würde nur der 50er Bus in einen sehr langen Takt dieses Gebiet bedienen. Mit der Eröffnung der Linie U5 soll auch der 46er Bus wieder zurückgenommen werden. Auch die U5 ist von der Kapazität beschränkt so dass sich die Frage stellt ob die weiter Einwohner aufnehmen kann. Schulen sollten nicht an Autobahnen gebaut werden, auch sollte die Schule nahe an dem Verkehrsmittel (Stadtbahn, Straßenbahn und Bus) sein. Der Übergang der Stadtviertel muss durch eine Brücke die ganzjährig nutzbar ist verbunden sein.Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
12. Sitzung des OBR 2 am 22.05.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 289/2 wird bis zu einer Vorstellung der Planungen im Ortsbeirat zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2748 2018 Die Vorlage OF 289/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffern 3., 7. und 10. gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme