Geschwindigkeitsreduzierung in der Cronstettenstraße
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Bisheriger Verlauf
25.04.2017
11.08.2017
24.08.2017
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellen
Details im PARLIS OM_1558_2017Antrag Ortsbeirat
Geschwindigkeitsreduzierung in der Cronstettenstraße
Details im PARLIS OF_289-3_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Geschwindigkeitsreduzierung in der Cronstettenstraße
Details im PARLIS OM_2069_201725.04.2017
Anregung Ortsbeirat
Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) zur Verfügung stellen
Details im PARLIS OM_1558_201711.08.2017
Antrag Ortsbeirat
Geschwindigkeitsreduzierung in der Cronstettenstraße
Details im PARLIS OF_289-3_201724.08.2017
Anregung Ortsbeirat
Geschwindigkeitsreduzierung in der Cronstettenstraße
Details im PARLIS OM_2069_2017 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 11.08.2017, OF 289/3
Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung in der Cronstettenstraße
Vorgang: OM 1558/17 OBR 3 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wie schon einmal in der OM 1558 (Punkt 2) gefordert, auf der Südseite der Cronstettenstraße im gesamten Bereich der Schräg- und Senkrechtparkplätze zwischen Eschersheimer Landstraße und Klettenbergstraße die Linienmarkierung (Parkgrenze) auf dem Bürgersteg deutlich zur Fahrbahn hin zu verschieben und damit eine Verengung der Fahrbahn und eine Verbreiterung des südlichen Bürgersteigs zu erreichen. Begründung:
Die Kinderkette quer durch das Nordend hat vor kurzem die erhöhten Geschwindigkeiten auf der Cronstettenstraße als eine schon lange bekannte Gefahrenquelle erneut bestätigt. Um dieses Problem anzugehen, wurde vor etlichen Jahren eine Neumarkierung der Schräg- und Senkrecht-Parkplätze auf der Südseite der Straße vorgenommen, allerdings wurde die Grenzlinie auf dem Bürgersteig von der ausführenden Firma versehentlich zu weit nach Süden gezogen. Das Ergebnis waren eine nach wie vor zu breite Fahrbahn durch das ungenutzte hintere Drittel der Parkplätze (und damit weiterhin erhöhte Fahrgeschwindigkeiten) und ein zu enger Bürgersteig. Der Fehler war dem Amt bekannt und sollte auch durch Neumarkierung des Bürgersteigs korrigiert werden, was aber trotz Drängen des Ortsbeirats nie geschah.
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1558
Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
14. Sitzung des OBR 3 am 24.08.2017, TO II, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2069 2017 Die Vorlage OF 289/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme