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Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.04.2012

Antrag Ortsbeirat

Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen

Details im PARLIS OF_289-5_2012
20.04.2012

Anregung Ortsbeirat

Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen

Details im PARLIS OM_1101_2012
Partei(en): CDU GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.04.2012, OF 289/5 Betreff: Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. das verkehrswidrige Parken auf den beiden Seiten des Fritschengäßchens durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden und 2. zu prüfen und zu berichten, ob das Fritschengäßchen im Rahmen der Umgestaltung der Elisabethenstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet werden kann.

Begründung:

Das Fritzschengäßchen ist eine kleine Einbahnstraße, die die Elisabethenstraße in Richtung Wallstraße mit derselben verbindet. Da der Straßenquerschnitt sehr gering und die beidseitigen Bürgersteige auch schmal sind, ist das Parken beidseitig verboten. Bürgerinnen und Bürger haben sich nun darüber beklagt, dass auf den beiden Seiten des Fritschengäßchens regelmäßig geparkt wird. Problemtisch ist hierbei nicht nur, dass die Bürgerinnen und Bürger teilweise nicht mehr den Bürgersteig nutzen können und auf die Straße ausweichen müssen, sondern dass auch Rettungsfahrzeuge wie z.B. die Feuerwehr oder ein Krankenwagen die Straße nicht mehr passieren können. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass die Bürgersteige durch geeignete Maßnahmen abzusichern sind, um so das ordnungswidrige Parken zu unterbinden.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

10. Sitzung des OBR 5 am 20.04.2012, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1101 2012 Die Vorlage OF 289/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme