Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden Richtungen

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Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.06.2022, OF 289/9 Betreff: Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden Richtungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Hügelstraße im Bereich von der Eschersheimer Landstraße bis Kurhessenstraße und zurück durchgehend eine einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung durchgeführt werden kann.

Begründung:

In oben genannten Straßenabschnitt gibt es zur Zeit unterschiedliche Geschwindigkeisbegrenzungen (50km/h und 30km/h), wobei die Geschwindigkeitsbegrenzungen bei drei Fussgängerüberwegen (Zebrastreifen) 50km/h beträgt. Durch die einheitliche Einführung von 30km/h im gesamten Bereich würde die Sicherheit der querenden Fußgänger und Schulkinder in diesem Bereich sicherer werden.Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2511 2022 Die Vorlage OF 289/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Geschwindigkeitsbeschränkung" die Worte "von 30 km/h" eingefügt werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)