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Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße

Lesezeit: 6 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.01.2017, OF 290/5 Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für das Gebiet zwischen der Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden ein städtebauliches Konzept zu erarbeiten und dies der Stadtverordnetenversammlung zwecks Planaufstellungsbeschlusses zuzuleiten. Wünschenswert ist eine Blockrandbebauung bei sieben Vollgeschossen. Als Gebietstyp empfiehlt der Ortsbeirat ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO, bzw. - wenn zu dem Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses bereits erlassen - "Urbanes Gebiet" (MU) gem. § 6a BauNVO-Referentenentwurf vom 16.06.2016. Ferner empfiehlt der Ortsbeirat eine Festsetzung einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße sowie Maßnahmen zum passiven Schallschutz gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sowie § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB.

Begründung:

Im Frankfurter Süden, wie auch in der ganzen Stadt, fehlt Wohnraum. Insbesondere mehr Angebotsplanung - statt Planung auf Zuruf - ist geeignet, die Situation zu verbessern. Das o.g. Gebiet ist bisher vorwiegend gewerblich genutzt und durch eine niedrige bauliche Ausnutzung charakterisiert. Anbetracht des Wohnraummangels ist jedoch eine Entwicklung hin zu einem Wohnstandort angeraten. So ist insbesondere die Nachfrage nach innenstadtnahem Wohnraum in Blockrandbebauung hoch. Wünschenswert ist daher die Fortführung der Bebauung des gegenüberliegenden Deutschherrnviertels. Um kostspieligen Nachbarstreitigkeiten aufgrund des Abstandsflächenrechts den Boden zu entziehen, empfiehlt sich eine verbindliche Festsetzung von sieben Vollgeschossen im Bebauungsplan. Um eine architektonisch ansprechende Bebauung zu gewährleisten empfiehlt sich die Festsetzung einer geschlossenen Bauweise, bzw. einer Baulinie parallel zur Gerbermühlstraße. Im Ergebnis kann so die Schaffung von Wohnraum auch zur Stadtreparatur genutzt werden. Durch die nunmehr beidseitig mögliche Bebauung entlang der Gerbermühlstraße kann ein passendes Entrée für Sachsenhausen geschaffen werden. Die Bestandsbebauung erfüllt diese Funktion nicht. Für eine Entwicklung dieses Areals zu einem Wohngebiet spricht auch, dass es verkehrstechnisch gut erschlossen ist durch die Straßenbahnlinien 15 und 16, sowie durch die S-Bahn-Haltestelle am Mühlberg. Ferner ist es auch eines der wenigen wohnraumgeeigneten Flächen im Frankfurter Süden, die nicht der Wohnraumbeschränkung unterliegen. Gleichwohl sollte die bestehende gewerbliche Nutzung auch in immissionsschutzrechtlicher Sicht Bestandsschutz genießen. Es empfiehlt sich daher die Festsetzung eines Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO bzw. "Urbanes Gebiet" gemäß § 6a BauNVO in der Form des Referentenentwurfs vom 16.06.2016. Auch hinsichtlich des Immissionsschutzes wäre der Bebauungsplan vollzugsfähig. Durch die Errichtung eines neuen Gebäuderiegels entsteht zwar die Gefahr der Beeinträchtigung durch einen Echoeffekt verstärkten Verkehrslärm der Gerbermühlstraße. Dem kann durch Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB entgegen gewirkt werden. Die erforderlichen Maßnahmen am Gebäude (z. B. Schallschutzfenster) sind nach DIN 4109 oder VDI 2719 zu ermitteln und nachzuweisen. Dies gilt ebenso für die angrenzenden Eisenbahnlinie. Das Baugebiet an der Nell-Breuning-Straße zeigt nachdrücklich, dass dies durch geschickte bauliche Maßnahmen möglich ist. Quelle: Openstreetmap -Mitwirkende- veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 290/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 10 Die SPD stellt den Antrag, die Vorlage OF 290/5 wie folgt zu ergänzen: "Um den Mangel an Sozialwohnungen zu beheben, ist hierbei eine Quote von 30 Prozent geförderten Wohnraums einzuhalten. Jeweils die Hälfte davon entfällt auf klassische Sozialwohnungen und auf die Förderung aus dem sogenannten Mittelstandsprogramm.

Begründung:

41 Prozent der Haushalte in Frankfurt sind aufgrund ihres Einkommens berechtigt, eine Sozialwohnung zu beziehen. Die Zahl der Einwohner ist in Frankfurt in den vergangenen fünf Jahren jeweils um rund 15.000 Menschen gewachsen, dieser Trend setzt sich fort. Von den rund 2.900 im vergangenen Jahr fertiggestellten Wohnungen sind nur knapp 200 Sozialwohnungen gewesen. Nach Berechnungen des Amts für Wohnungswesen fehlten derzeit bereits 35.000 bis 40.000 Wohnungen, die Mieten und Immobilienpreise in Frankfurt steigen somit. Bereits jetzt schon ist in den innenstadtnahen Wohnlagen, wie zum Beispiel in Sachsenhausen, Wohnraum für Gering- und Normalverdiener kaum noch zu finanzieren. Mehrere tausend Wohnungen in Frankfurt werden zudem in den nächsten Jahren aus der Sozialbindung fallen und den einkommensschwächeren Menschen in Frankfurt dann ebenfalls nicht mehr zur Verfügung stehen." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1208 2017 1. Der Änderungsantrag der SPD wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 290/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Zustimmung) zu 2.: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)