Antrag vom 01.06.2022, OF 292/11 Betreff: Ausbau des Park-and-ride-Angebotes An der Mainkur Vorgang: OM 803/21 OBR 11; ST253/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Bahn gemeinsam in der Sackgasse "An der Mainkur" umgehend den gesamten öffentlichen Bereich als kostenfreies P+R Angebot zu entwickeln. Vor der Hausnummer 2 bis 6 halbseitiges Parken einzurichten. Die Parkplätze vor dem Bahnhof als Querparkplätze zu markieren und weiteres Potential an zusätzlichen Parkplätzen dort zu erschließen. Die Ausbeulung auf dem Bürgersteig der Straße "An der Mainkur" vor der Hausnummer 1, neben den Fahrradständern ist zu entfernen und eine Gehwegbeleuchtung ist dort aufzustellen.
Begründung:
Park+Ride soll nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in der Stadt Frankfurt ausgebaut werden. Die Sackgasse "An der Mainkur" gehört größtenteils der Deutschen Bahn (DB) und teilweise der Stadt Frankfurt. Dort befindet sich die Haltestelle der Regionalbahn. Die Nutzung des Geländes als P+R Parkplatz für einpendelnde Berufstätige liegt im Interesse der Stadt Frankfurt und der Deutschen Bahn. Daher ist es wichtig umgehend den gesamten öffentlichen Bereich dort als öffentliche allgemeine Parkfläche zu entwickeln und eine entsprechende optimierte Parkordnung sicherzustellen. Die dort oft nicht ganz vorschriftsmäßig, aber nicht störend stehenden Fahrzeuge, sollten nicht mehr durch Ordnungsbehörden reglementiert werden, nur weil dort nun eine sinnvolle Eigenorganisation stattgefunden hat. (z.B. Querparken vor dem Bahnhof) Dies ließe sich umgehen, durch eine sachgerechte Ausweisung von Parkplätzen in der Straße. Dies sollte noch weiter optimiert werden. Dort gibt es quasi keinen Fußgängerverkehr, bis auf den engen Weg zum Bahnhof auf der Nordseite der Einfahrt. Hier könnte das Parken auf der Nordseite des Bereiches vor Hausnummer 1 entweder verboten werden und dafür auf der Südseite ein Parken erlaubt werden. Dadurch würde ein zusätzlicher Parkplatz gewonnen. Zumal der Gehweg vor den Hausnummern 2-6 eigentlich nur für die Bewohner des Hauses selbst ist. Der Gehweg endet dort mit zwei Pollern und einem Halteverbotszeichen vor einer Wiese mit Begrenzungssteinen. Der Gehweg hat dort bereits eine Breite von mehr als 2,60m und nicht wie irrtümlich in der ST253, von weniger als 2,20m. Es wird trotzdem gebeten, die Option A, halbseitiges Parken auf der Südseite mit einem zeitgleichen Parken auf der Nordseite der Straße ( Hausnummer 1) nochmals zu prüfen. Eine solche Parkweise würde im dortigen Bereich ohne Gehwege zur geringeren Fahrgeschwindigkeit führen, welches im Interesse aller Nutzer liegen würde. Optisch verengt sich damit an dieser Stelle die Fahrbahnbreite und der auffahrende Verkehr auf den Platz fährt langsamer. Dies war früher bereits so und ist durch die neue Beschilderung ins Gegenteil gewandelt worden. Das Querparken vor dem Bahnhofsgebäude ist grundsätzlich zu legalisieren und das weitere Potential auf dem Gelände ist für Pendler dort bis zum Maximum auszuschöpfen. Bodenmarkierungen sind dafür anzubringen. Die aufgebrochene Gehwegdecke vor der Hausnummer 1 ist zu reparieren und die Spontanvegetation dort zu entfernen. Diese Wurzelreste werden immer wieder zu Problem und wiederkehrenden Maßnahmen führen, wenn sie nicht entfernt wird. Dort finden z. Zt. bereits Bodenarbeiten statt (Kabelverlegung). Leider ist bei der jetzigen Öffnung des Gehwegs versäumt worden, diesen Schaden gleich mit zu beheben. Vor der erneuten endgültigen Versiegelung des Gehwegs könnte man jetzt noch den Schaden dort mit beseitigen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 803 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 253 Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
12. Sitzung des OBR 11 am 27.06.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2328 2022 Die Vorlage OF 292/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme