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Notfallplan: Trinkwasserversorgung bei Strom-Blackout

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 30.09.2022, OF 292/12 Betreff: Notfallplan: Trinkwasserversorgung bei Strom-Blackout Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, wie lange im Falle eines Stromausfalls (Blackout) die Trinkwasserversorgung im Stadtbezirk Kalbach-Riedberg gewährleistet wäre, bzw. innerhalb welchen Zeitraums die Trinkwasserversorgung der Haushalte eingestellt werden müsste. Darüber hinaus bitten wir um Auskunft darüber, wie die Bevölkerung im Krisenfall über die Trinkwassernotversorgung informiert wird und wie die weitere Wasserversorgung bei einer längerfristigen Störung der Stromversorgung innerhalb des Stadtgebietes gewährleistet werden wird.

Begründung:

Als Folge des Überfalls der russischen Armee auf die Ukraine hat sich die Sicherheit der Energieversorgung in Deutschland drastisch verschlechtert. Das Risiko von Stromausfällen kann nicht ausgeschlossen werden. Bei einem Strom-Blackout wäre nicht nur die Versorgung der Haushalte und Unternehmen mit Elektrizität und Wärme betroffen, sondern auch die Trinkwasserversorgung. Ursprünglich für den Fall der militärischen Verteidigung sind Trinkwassernotbrunnen eingerichtet, die der Zivilbevölkerung und den Streitkräften zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Trinkwasser dienen sollen (§ 1 WaSG). Vor dem Hintergrund der bisher einseitigen Ausrichtung der Krisenszenarien auf den Verteidigungsfall gibt es aus Sicherheitsgründen keine Veröffentlichung der Standorte. Es ist bislang vorgesehen, dass im Falle einer schwerwiegenden Krise mit Auswirkung auf die Trinkwasserversorgung die Bürgerinnen und Bürger von ihrer Kommune rechtzeitig über die die Standorte informiert werden. Angesichts der derzeitigen Risikolage bei der Energie- und Stromversorgung ist die Erstellung von Notfallplänen zur Trinkwasserversorgung und (kurzfristig) eine umfassende Information der Bevölkerung über das Verhalten im Krisenfall sowie das örtliche System der Trinkwassernotversorgung unerlässlich. Dazu bedarf es nicht notwendig der Veröffentlichung der Lage der Notbrunnen.Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 516 2022 Die Vorlage OF 292/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme