Antrag vom 18.05.2022, OF 292/3 Betreff: Fahrradbügel Weberstraße/Ecke Eiserne Hand Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf den Sperrflächen neben dem Zebrastreifen an folgendem Standort Fahrradbügel aufzustellen: vor Weberstraße 10/12 (an Ecke Eiserne Hand), auf beiden Straßenseiten. Sollten aus Platzgründen keine Fahrradbügel möglich sein (die Sperrflächen sind recht schmal), dann werden andere Maßnahmen getroffen, um die Sperrflächen freizuhalten (Beispiel: Pflanzkübel).
Begründung:
Natürlich ist es nicht erlaubt, auf Sperrflächen zu parken. Das kommt aber trotzdem immer wieder vor. Insbesondere für Kinder ist die Straße an der Stelle schwer einsehbar. Dabei ist mit Fahrradfahrern zu rechnen. Der freie Blick nur in die Kreuzung hinein reicht nicht. Durch Fahrradbügel soll verhindert werden, dass Fahrzeuge auf diesen Sperrflächen parken und die Sicht für Fußgänger auf die Straße versperren, die über den Zebrastreifen gehen wollen. Zudem wird so besser gewährleistet, dass heranfahrende Fahrradfahrer*innen die Fußgänger*innen (insb. Kinder), die die Straße queren wollen, rechtzeitig sehen. Des Weiteren wird so dem Bedarf nach weiteren Fahrradbügeln an dieser Ecke (viele Fahrräder parken dort nämlich "irgendwie") Rechnung getragen.Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2279 2022 Die Vorlage OF 292/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme