Benennung der Straße Nr. 8555 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 854 in Praunheim
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.06.2013, OF 293/7 Betreff: Benennung der Straße Nr. 8555 im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 854 in Praunheim Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, die in Verlängerung der Ludwig-Landmann-Straße von der Heerstraße nach Norden führende Erschließungsstraße (unbenannte Straße Nr. 8555) im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 854 - Gewerbegebiet nördlich Heerstraße (Teilbereich 1), in Ziegelei-Allee zu benennen.
Begründung:
Mit Vortag M 131 des Magistrats vom 25.05.2012 wurde der Ortsbeirat 7 gebeten, vier im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 854 - Gewerbegebiet nördlich Heerstraße (Teilbereich 1) gelegene neue Straßen zu benennen. Drei Straßen wurden daraufhin bereits vom Ortsbeirat benannt. Die bis jetzt noch unbenannte Straße Nr. 8555 dient zum einen der Erschließung der Baugrundstücke im neuen Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße, ist zum anderen aber gleichzeitig auch der Anfang der künftigen Praunheimer Ortsumfahrung. Die Trasse der Ortsumfahrung wird nördlich der Heerstraße um Praunheim herum in Richtung Nordweststadt geführt werden und liegt damit in einem Gebiet, das zu Beginn des 20. Jahrhunderts von Ziegeleien und Tongruben geprägt war. Die überörtliche Bedeutung der Straße sowie der historische Bezug zur Umgebung soll durch den Namen Ziegelei-Allee zum Ausdruck gebracht werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 131 Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
25. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Ergänzend zu den Beschlüssen vom 26.06.2012, § 1831, 26.09.2012, § 2080, und 30.10.2012, § 2252, zur Vorlage M 131 wird beschlossen, dass die unbenannte Straße Nr. 8555 in Ziegeleiallee benannt wird. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 293/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3265, 25. Sitzung des OBR 7 vom 18.06.2013