Antrag vom 18.05.2022, OF 295/3 Betreff: Herstellung von Fahrradwegen auf dem Sandweg Vorgang: OM 1276/21 OBR 3; OM 1277/21 OBR 3; OM 1431/22 OBR 3; ST 792/22; ST 793/22; ST 948/22 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, ob auf dem unteren Sandweg mindestens bis zur Kantstraße ein Radweg entgegen der Fahrtrichtung eingerichtet werden kann.
Begründung:
In der ST 792 weist der Magistrat darauf hin, dass mit einer zeitnahen Umgestaltung des Sandwegs zu einer Frankfurter Fahrradstraße nicht gerechnet werden kann. Weiterhin lehnt der Magistrat in seiner ST 793 eine Umgestaltung des Sandwegs wie in der OM 1277 gefordert ab. Gleichzeitig berichtet er von unzureichenden Gehwegbreiten und der Unmöglichkeit von Begrünung. Um den Sandweg mit relativ geringen Mitteln dennoch sicherer und nutzbarer für Zufußgehende und Radfahrende zu machen, soll geprüft werden, ob das Schrägparken in Längsparken umgewandelt und auf der freiwerdenden Fläche eine Spur für entgegen der Fahrtrichtung fahrende Radfahrende eingerichtet werden kann. Der Sandweg ist eine stark befahrene Nord-Süd-Achse, die von vielen Verkehrsteilnehmenden genutzt wird. Auch Radfahrende nutzen diese Straße. Sie dürfen die Einbahnstraße in beide Richtungen befahren. Jedoch sind keine Fahrradstreifen vorhanden und es kommt häufig zu problematischen Situationen im Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen oder durch das Ausweichen auf den Gehweg. Entlang des gesamten Sandwegs darf auf einer Seite schräg und auf der anderen längs geparkt werden. Für Radfahrende, die in Fahrtrichtung der Kraftfahrzeuge fahren, soll geprüft werden, ob das einfache Fahrradpiktogramm durch Sharrows ersetzt werden kann. So werden Autofahrende noch stäreker darauf aufmerksam gemacht, dass die Fahrspur von beiden Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt genutzt werden darf.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1276 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1277 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1431 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 792 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 793 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 948 Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 295/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2530 2022 Die Vorlage OF 295/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)