Liegenschaft Schlitzer Straße 4, 60386 Frankfurt, ehemalige Gießerei Bachmann im Indus-triegebiet Fechenheim-Nord
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.11.2014, OF 296/11 Betreff: Liegenschaft Schlitzer Straße 4, 60386 Frankfurt, ehemalige Gießerei Bachmann im Indus-triegebiet Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, - gibt es für diese Liegenschaft bereits eine Baugenehmigung ? Hat es bereits eine Anfrage für eine Nutzung des Gebäudes gegeben und wenn ja, welche ? Ist dort eine hotelähnliche Unterbringung für Menschen geplant die zum Beispiel der gewerbsmäßig der Prostitution nachgehen oder ist dort vom Magistrat geplant worden Asylanten und/oder wohnsitzlose Personen unterzubringen ? Gehen durch die Kontaminierungen der ehemaligen Gießerei von dem Grundstück Gefahren aus und wie schränken diese eventuellen Altlasten eine zukünftige Nutzung ein? Steht eine geplante Nutzung des Eigentümers im Einklang mit dem "Entwicklungskonzept für das Industriegebiet Fechenheim-Nord / Seckbach" des Stadtplanungsamtes ? Besteht die Möglichkeit, dass andere dort angesiedelte Betriebe durch die Nutzung der Liegenschaft als Hotel oder hotelähnlichen Betrieb in ihrer Nutzung der eigenen Grundstücke eingeschränkt werden kann ?
Begründung:
Das Gebäude ist bereits innen massiv umgebaut worden. Es befinden sich dort auf 4 Etagen viele 1-Zimmer-Einheiten mit Nasszelle, an der Stirnseite des Gebäudes wurde ein von außen begehbares Treppenhaus angebaut. Ein weiteres Treppenhaus liegt im hinteren Bereich des Gebäudes vormontiert. Es wurden auf allen Etagen an der Stirnseite des Gebäudes Durchbrüche zum außen liegenden Treppenhaus geschaffen. Die bereits in das Gebäude gemachten Investitionen liegen schätzungsweise bei ca. 100.000.- bis 150.000.- Euro. Im Industriegebiet sind nach der TA-Lärm Spitzenwerte von 70dbA an 24 Stunden am Tag zulässig. Solche Industriegebiete sind im Gebiet der Stadt Frankfurt knapp und sehr wichtig für Gewerbetreibende sowie die Industrie. Eine weitere Förderung und Ausbreitung von Wohnbebauung in Industriegebieten sollte vermieden werden um die Konfliktlage in solchen Gebieten auf ein Minimum zu beschränken. Es hat seinen Sinn dass Industriegebiete und Wohngebiete getrennt entstehen. Dies dient dem Schutz des Gewerbes und der Industrie sowie den Bewohnern.Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
36. Sitzung des OBR 11 am 08.12.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1211 2014 Die Vorlage OF 296/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme