Skip to main content

Sossenheim: Verkehrssicherheit in der Westerbachstraße erhöhen

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 12.12.2016, OF 296/6 Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit in der Westerbachstraße erhöhen Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Nachdem sich in den vergangenen Wochen einige Verkehrsunfälle im Bereich der Kreuzung Westerbachstraße / Betzdorfer Straße / Anschluss A 648 ereignet haben, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen an dieser Stelle zu ergreifen, der Gefahr von Unfällen präventiv entgegenzuwirken. Da die Unfälle insbesondere auf Rotlichtverstöße, aber auch überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen sind, sollten insbesondere die Rotlicht- und Geschwindigkeitskontrollen intensiviert werden bzw. auch die Installation einer stationären Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlage geprüft werden.

Begründung:

In den vergangenen Wochen wurde von mehreren Unfällen im Bereich der o.g. Kreuzung berichtet (u.a. am 20.10.16 und 30.11.16). Mindestens bei einem dieser Unfälle hat ein Mensch Verletzungen erlitten und ein Fahrzeug wurde so erheblich beschädigt, dass ein wirtschaftlicher und technischer Totalschaden entstanden ist. Auch Anwohnerinnen und Anwohner der Westerbachsiedlung berichten vermehrt von den zunehmenden Rotlichtverstößen. Um weitere Unfälle zu vermeiden bzw. das Unfallrisiko zu verringern sollten deshalb dringend entsprechende Maßnahmen (u.a. Verkehrskontrollen) ergriffen werden.Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

8. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2017, TO I, TOP 30 Die Vorlage OF 296/6 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU und der SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1097 2017 Die Vorlage OF 296/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die beiden nachfolgenden Sätze ergänzt wird: "Die Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtung sollte an der Kreuzung Westerbachstraße/Wilhelm-Fay-Straße aufgestellt werden. Wenn dies nicht möglich sein sollte, wird der Magistrat gebeten, in den verkehrsschwachen Zeiten - vormittags und in den späten Abendstunden sowie an Wochenenden - Kontrollen durchzuführen." Abstimmung: Einstimmige Annahme