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Überprüfung der Planung eines Jugendzentrums im Bebauungsplan Nr. 377 - Leuchte in BergenEnkheim

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): WBE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 21.02.2015, OF 297/16 Betreff: Überprüfung der Planung eines Jugendzentrums im Bebauungsplan Nr. 377 - Leuchte in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. zu prüfen, inwieweit die Planung eines weiteren Jugendzentrums / Jugendhauses im Stadtteil Bergen-Enkheim, wie im Bebauungsplan Nr. 377 vorgesehen, weiter verfolgt werden sollte, 2. zu prüfen, ob stattdessen auf der dafür vorgesehenen "Fläche für den Gemeinbedarf" (0,4 ha) neben der weiteren notwendigen (und eingeplanten) Kindertagesstätte eine Altenwohnanlage eingeplant werden soll, 3. ggf. dafür notwendige Änderungen - auch der dafür benötigten Fläche über die bisher vorgesehenen 0,4 ha hinaus - in der Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 377 zu prüfen, zeitnah einzuplanen und die FAAG mit der Umsetzung zu beauftragen.

Begründung:

Nach der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 377 Leuchte wurde in Bergen ein Jugendhaus am Marktplatz errichtet und inzwischen mit 2 Vollzeitstellen in Betrieb genommen. Es ist zu erwarten, dass deshalb auf absehbare Zeit im Stadtteil Bergen-Enkheim keine finanziellen Mittel bereit gestellt werden können, um ein weiteres Jugendhaus zu errichten. Zudem wäre auch noch weiter bestehender Bedarf zu prüfen. Stattdessen ist eine dramatisch steigende Nachfrage nach seniorengerechten Wohnungen festzustellen. Modell hierfür könnte die bestehende Altenwohnanlage Rangenbergstraße sein, deren Wohnungen sehr begehrt sind. Diese werden bereits von der FAAG bewirtschaftet. Anlage 1 (ca. 75 KB)Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsergebnisse:

38. Sitzung des OBR 16 am 10.03.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 614 2015 Die Vorlage OF 297/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme