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Nicht genutzte Bushaltestelle Reichsburgstraße für kulturelle Zwecke nutzen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

31.05.2013

Antrag Ortsbeirat

Nicht genutzte Bushaltestelle Reichsburgstraße für kulturelle Zwecke nutzen

Details im PARLIS OF_297-7_2013
10.09.2013

Antrag Ortsbeirat

Ist die zur Zeit nicht genutzte Bushaltestelle Reichsburgstraße für kulturelle Zwecke nutzbar?

Details im PARLIS OF_312-7_2013
24.09.2013

Auskunftsersuchen

Ist die zurzeit nicht genutzte Bushaltestelle Reichsburgstraße für kulturelle Zwecke nutzbar?

Details im PARLIS V_835_2013
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 31.05.2013, OF 297/7

Betreff: Nicht genutzte Bushaltestelle Reichsburgstraße für kulturelle Zwecke nutzen
Der Magistrat wird gebeten, die nicht mehr genutzte überdachte Bushaltestelle in der Reichsburgstr. vor dem AOH der Rödelheimer Bevölkerung zur kulturellen Nutzung zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Dieser Antrag basiert auf einer Anregung eines Bürgers in einer der letzten Bürgerfragestunden dieses Ortsbeirates. Dabei wurde vorgeschlagen, die gut wettergeschützte Halltestelle mit Schaukästen zu bestücken, die in verschiedenster Weise genutzt werden könnten. Vorstellbar wären z.B. Bilder und Texte über den Grüngürtel, die Nidda und die Rödelheimer Parks. Aber auch eine Tauschbox für Bücher könnte man dort einrichten. Ideen gibt es sicher viele.Nebenvorlage: Antrag vom 10.09.2013, OF 312/7
Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

25. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 297/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 27.08.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 297/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 24.09.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 835 2013 1. Die Vorlage OF 297/7 wird durch die Annahme der Vorlage 312/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 312/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme