Überprüfung der Erforderlichkeit einer Ampelanlage
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Partei(en):FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 05.03.2022, OF 298/2 Betreff: Überprüfung der Erforderlichkeit einer Ampelanlage Vorgang: M 19/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die hintere der beiden Ampelanlagen am Katharinenkreisel von der BAB 648 kommend nur zu Messe- und anderen Stoßzeiten aktiviert und ansonsten deaktiviert werden kann.
Begründung:
Die Einfahrt nach Bockenheim/Katharinenkreisel von der BAB 648 ist mit zwei Ampeln ausgestattet. Zwischen den Ampeln liegen ca. 100m Abstand. Neben der ersten Ampel liegt links die Kurve unter der der Brücke zur Wende vor dem Kreisel und rechts von den drei Fahrspuren eine Spur für Busse und Taxis um am Rückstau vorbeizufahren. Den Rückstau (bis über die Tankstelle hinaus) gibt es allerdings nur bei Messen und im Berufsverkehr. Daher wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die permanente Aktivierung der Ampel erforderlich erscheint. Dies sollte insbesondere auch im Hinblick auf die Bebauung des neuen Quartiers unmittelbar an die BAB 648 und den Katharinenkreisel angrenzend überdacht werden (vgl. Vorlage M 19).dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.01.2021, M 19 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 298/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, 2 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FDP (= Annahme); 1 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung)