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Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h für die Eschersheimer Landstraße einführen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.05.2021

Antrag Ortsbeirat

Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h für die Eschersheimer Landstraße einführen

Details im PARLIS OF_30-9_2021
08.07.2021

Anregung Ortsbeirat

Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h für die Eschersheimer Landstraße einführen

Details im PARLIS OM_556_2021
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 19.05.2021, OF 30/9

Betreff: Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h für die Eschersheimer Landstraße einführen
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die zulässige Höchstgeschwindigeit auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich Eschersheim und Dornbusch auf T empo 40 km/h herab zu setzen

Begründung:

In der Frankfurter Stadtpolitik gibt es eine breite Mehrheit zu dem Vorhaben des Verkehrsdezernates, die Geschwindigkeit auf den Straßen in der Innenstadt auf 40 Kilometer pro Stunde zu beschränken. Diese am wenigstens einschränkende Maßnahme für Autofahrerinnen und Autofahrer bringt den meisten Nutzen. Die Einführung von Tempo 40 im Vorrangnetz verbessert die Bilanz bei Lärm und Schadstoffen im Vergleich zu Tempo 50. Die Verkehrssicherheit für den Radverkehr lässt sich eindeutig verbessern, da die Geschwindigkeitsunterschiede zwischen Autos und Radfahrern verringert werden und die Bremswege der Autos sich verkürzen. Dies ist unabhängig vom Lückenschluss des Radwegnetzes im Bereich der Eschersheimer Landstraße, der zudem nicht vervollständigt wurde. Gleichzeitig nehmen die Geschwindigkeitsunterschiede zunächst zwischen Autos ab, so dass mehr Autos einen Querschnitt passieren können, also die Leistungsfähigkeit an Kreuzungen erhöht werden kann. Die Eschersheimer Landstraße, eine der wichtigsten Ein-und Ausfallstraßen in Frankfurt, ist im Bereich der Stadtteile Dornbusch und Eschersheim durch größtenteils dichte Wohnbebauung und die Teilung durch die U-Bahn-Führung gekennzeichnet. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf das Tempo 40 km/h würde eine Senkung der Schadstoffbelastung bedeuten und damit zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung beitragen.
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 9 am 10.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 30/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 556 2021 Die Vorlage OF 30/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)