Sindlingen: Radwegmarkierung an der Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen und Querungshilfe zum Schutz der Fußgänger verlegen
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Sindlingen: Radwegmarkierung an der Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen, um Menschen vor Unfällen zu schützen
Details im PARLIS OF_292-6_2016Antrag Ortsbeirat
Sindlingen: Radwegmarkierung an der Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen und Querungshilfe zum Schutz der Fußgänger verlegen
Details im PARLIS OF_304-6_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sindlingen: Radwegmarkierung an der Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen und Querungshilfe zum Schutz der Fußgänger verlegen
Details im PARLIS OM_1240_2017Antrag Ortsbeirat
Sindlingen: Radwegmarkierung an der Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen, um Menschen vor Unfällen zu schützen
Details im PARLIS OF_292-6_2016Antrag Ortsbeirat
Sindlingen: Radwegmarkierung an der Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen und Querungshilfe zum Schutz der Fußgänger verlegen
Details im PARLIS OF_304-6_2017Anregung Ortsbeirat
Sindlingen: Radwegmarkierung an der Einmündung Westenbergerstraße/Farbenstraße unverzüglich rückgängig machen und Querungshilfe zum Schutz der Fußgänger verlegen
Details im PARLIS OM_1240_2017S A C H S T A N D :
c) die Wegeführung für Radfahrer aus Richtung Westen über die Herbert-von-Meister-Straße oder die Johann-Sittig-Straße in Richtung Sindlinger Ortskern auszuschildern. d) die bereits in der Farbenstraße eingerichtete Querungshilfe für Fußgänger um ca. 10 m in den Bereich der Bushaltestelle zu verlegen und diese gegebenenfalls zu verkürzen. e) Den aus Richtung Sindlinger Bahnstraße kommenden Verkehr durch ein gelbes Blinklicht auf die Querungshilfe hinzuweisen. f) die geplante Querungshilfe für Fußgänger am REWE-Markt - wie bei der Ortsbegehung besprochen - umzusetzen. g) zu erläutern, warum der Ortsbeirat bei der Planung der Maßnahme übergangen und nicht informiert wurde sowie seine Mitspracherechte zu Angelegenheiten im Ortsbezirk grob missachtet wurden.