Verkauf der ehemaligen ABG Firmenzentrale
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Bisheriger Verlauf
30.05.2017
19.06.2017
30.05.2017
19.06.2017
Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.05.2017, OF 305/2
Betreff: Verkauf der ehemaligen ABG Firmenzentrale
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Verkauf der ehemaligen Firmenzentrale der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH ("ABG") an die Elbestraße 48-50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH ("Elbestraße GmbH") auf die Ordnungsmäßigkeit des Verkaufsprozesses hin zu prüfen. Die Prüfung soll entweder durch das Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main erfolgen, oder auf entsprechende Initiative der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der ABG durch die Interne Revision der ABG. Die Prüfung soll insbesondere auch nachfolgende Fragen klären: Wie kam der Kontakt der ABG mit der Elbestraße GmbH zustande? Welche Informationsgespräche über welche Themen und mit welchen Teilnehmern hat es im Zuge des Verkaufsprozesses mit der Elbestraße GmbH gegeben? Auf welcher Grundlage und unter Einbeziehung welcher ABG-Gremien wurde die Entscheidung für den Verkauf des Objekts an die Elbestraße GmbH getroffen? Gibt oder gab es darüber hinaus weitere Geschäftsbeziehungen der ABG mit den Eigentümern und/oder dem seinerzeitigen Geschäftsführer der Elbestraße GmbH? Wie hat die ABG bei ihrer Verkaufsentscheidung die zu diesem Zeitpunkt u.a. aufgrund von Demonstrationen Frankfurter Bürger öffentlich bekannten "Verdachtsmomente" gegen den Geschäftsführer der Elbestraße GmbH berücksichtigt und bewertet? Welche Bank hat die üblichen Garantien und/oder Bürgschaften für die Elbestraße GmbH gestellt? Begründung:
Geschäftsführer der Elbestraße 48-50 Projektentwicklungsgesellschaft mbH war zum Zeitpunkt des Erwerbs ein Frankfurter Arzt, der zwischenzeitlich Gegenstand polizeilicher Maßnahmen geworden ist. Im Zusammenhang mit diesen polizeilichen Maßnahmen werden u.a. auch Verdachtsmomente auf Geldwäsche genannt. Daher besteht ein öffentliches Interesse an der Klärung der im Antrag gestellten Fragen.
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des OBR 2 am 19.06.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 172 2017 Die Vorlage OF 305/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und LINKE.