Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach verbessern
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Bisheriger Verlauf
30.11.2021
21.01.2022
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach verbessern
Details im PARLIS OF_305-5_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach verbessern
Details im PARLIS OM_1511_202230.11.2021
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach verbessern
Details im PARLIS OF_305-5_202121.01.2022
Anregung Ortsbeirat
Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach verbessern
Details im PARLIS OM_1511_2022 Partei(en): SPD • FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.11.2021, OF 305/5
Betreff: Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach verbessern
Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Verkehrsführung für Fahrradfahrende auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A661 in Richtung Offenbach zu verbessern und klar zu regeln. Begründung:
Der Fahrradverkehr auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A661 in Richtung Offenbach muss sich zunächst zwischen den Straßenbahnschienen und den Leitbakenschildern vor dem dortige Trafo-Häuschen hindurch schlängeln, wobei auf Grund des geringen Abstandes der Leitbakenschilder zu den Straßenbahnschienen eine erhebliche Unfallgefahr besteht (siehe Foto unten). Hier könnte das Zurücksetzen der Leitbakenschilder die Engstelle entschärfen. Ferner ist der Bürgersteig durch das Verkehrszeichen 237 kurz hinter dem Trafo-Häuschen als benutzungspflichtiger Fahrradweg ausgewiesen (der auch für Mofas freigegeben ist). Gleichzeitig ist ein Fahrradstreifen auf der Fahrbahn markiert (siehe Foto unten). Hier sollte die Stadt sich entscheiden, ob sie an dem Fahrradstreifen festhalten möchte und diesen ggf. verbreitert oder den Bürgersteig zum Fahrradweg unter Wegfall seiner Funktion für Passantinnen und Passanten ausweisen möchte. Der Ortsbeirat 5 hält die erste Variante für sinnvoller. Foto: Privat
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1511 2022 Die Vorlage OF 305/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme