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Zuständigkeit für NIDA an das Kulturdezernat übertragen

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.05.2023, OF 306/8 Betreff: Zuständigkeit für NIDA an das Kulturdezernat übertragen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die Entscheidung über den Denkmalschutz des Geländes NIDA (In der Römerstadt 124-126) sowie über den Denkmalschutz und das Verfahren mit den ausgegrabenen Überresten der römischen Stadt NIDA dem Kulturdezernat und den zugeordneten historischen und archäologischen Fachwissenschaftler:innen zu übertragen.

Begründung:

Das Frankfurter Denkmalamt untersteht in seinem praktischen Handlungsspielraum und der Bewertung seiner Arbeitsergebnisse dem Dezernat für Planen und Wohnen. Daher geschieht auch die Bewertung/Auswertung z.B. von Bodenfunden aus früheren Zeiten mit Sicht auf die Planungs- und Bauvorhaben der übergeordneten Behörde. Archäologische und historische Überreste sollten jedoch zuvorderst von Historiker:innen und Archäolog:innen, unabhängig von Fremdinteressen beurteilt werden. Daher sollte der Denkmalschutz für das o.g. Gelände vom Kulturamt der Stadt geprüft und vergeben werden.Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 306/8 wurde zurückgezogen.