Antrag vom 29.07.2022, OF 308/11 Betreff: Hessen-Center als konstanter Störbetrieb 1. An drei aufeinander folgenden Sonntagen, hat das Hessen-Center (ECE) deren offene Parkflächen für Veranstaltungen mit großen Lautsprecheranlagen und zwei großen Tribünenanlagen für die Show: "Dynamit auf Rädern" genutzt. Die Veranstaltung war weithin in den benachbarten Stadtteilen zu hören. Viele Bürger wurden an den Sonntagmorgen davon geweckt. Es kam zu Anrufen und Lärmbeschwerden beim 18. Polizei-Revier und dem Ordnungsamt. Die Veranstaltungen waren in geschlossene Räumen und bis zur Orber Straße 5 in Fechenheim laut zu hören. Die Lärmgrenze hätte Sonntags in Fechenheim-Nord maximal 45dB(35dB) erreichen dürfen. Die Lärmwerte lagen während der drei Tage in mehreren hundert Metern Entfernung dauerhaft im Bereich von 70-85dB. Sonntags morgen hätten diese Veranstaltungen gar nicht durchgeführt werden dürfen. Besonders belästigend kommt dazu, dass bei den Vorführungen zur Steigerung der Dramatik laute Reifen-Quietschgeräusche und lautes Motorenaufheulen über die stetig laufende Musik eingespielt wurde. 2. Das Hessen Center verfügt über eine Kälteanlage. Diese verursacht seit ca. 3 Jahren nicht erheblich störende Geräusche. Die Geräusche sind in den "warmen" Monaten von morgens bis kurz vor Schließung des Centers zu hören. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, Warum ist es dem Hessen-Center erlaubt an drei aufeinanderfolgenden Sonntagen solch eine Veranstaltung "Dynamit auf Rädern" durchzuführen? Der erhebliche Lärm war in den angrenzenden Wohngebieten gut zu hören. Das Ordnungsamt und das 18.Revier teilten mit, es läge eine Genehmigung für die Veranstaltung vor. Warum wurden durch das Ordnungsamt keine Lärmmessungen durchgeführt, obwohl dies notwendig und von den Bürgern dringend gewünscht gewesen wäre? Entspricht es den Tatsachen, dass ein Lärmmessgerät am Wochenende seitens des Ordnungsamts nicht benutzt werden kann? Warum werden die Fahrzeuge der Ordnungsbeamten mit solchen Geräten nicht standardmäßig ausgestattet? Warum wurden durch das Ordnungsamt an den drei aufeinander folgenden Sonntagen keine Fahrzeuge zur Kontrolle der Veranstaltung geschickt? Warum haben weder das 18.Revier, noch das Ordnungsamt, etwas veranlasst, um die Veranstaltung zu beenden? Es war offensichtlich, dass gegen §§ 1,7,11 und weitere Paragraphen des Hessischen Feiertagsgesetzes, welches die Sonntagsruhe regelt, verstoßen wurde. Bürger hatten auf das Sonntagsgebot hingewiesen und diese Gesetze sind allgemein bekannt. Warum wurde nachfragenden Bürgern mitgeteilt, es würde eine Genehmigung für diese Veranstaltung vorliegen, wenn die Amtsleitung anschließend mitteilt, diese Genehmigung sei gar nicht erforderlich? Warum wurde die Aussage getroffen, man könne dagegen als Stadtpolizei nichts dagegen machen, da der Veranstalter über ein gültige Genehmigung verfügen würde und diese den Ordnungsbesamten vorgezeigt hätte. Warum wurden Bürger, die dazu Anzeigen machen wollten, von der Polizei (18.Revier) aufgeklärt, man könne diese nicht aufnehmen, weil alles ja laut Stadtpolizei so in dieser Art genehmigt worden sei? Gilt das Hessische Feiertagsgesetz grundsätzlich auch für die Stadt Frankfurt? Ausgehend davon, dass die Gültigkeit des Feiertagsgesetzes für die Stadt Frankfurt gegeben ist, stellt sich die Frage, wie hätte das zuständige Amt (Ordnungsbehörde, Polizeibehörde?) richtig entscheiden müssen? Vorausgesetzt, das Feiertagsgesetz hat Gültigkeit, so wäre die Störung der kirchlichen Gottesdienste nach der Auslegung der Amtsleitung ebenfalls als unzulässig anzusehen (§ 12 HFeiertagsG)? Hätte das Ordnungsamt/Polizeibehörde wegen der enormen Lautstärke zum Schutz der zuschauenden Kinder nicht eingreifen müssen? Wurden oder werden jetzt Ordnungswidrigkeitsanzeigen nach §16 HFeiertagsG gegen den Eigentümer des Grundstücks, den Verwalter (Hessen-Center/ECE) und den Veranstalter gemacht?
Begründung:
In einer Auskunftsanfrage äußerte sich das Ordnungsamt (Amtsleitung) und teilte mit: Die Aussagen der Amtsleitung passen nicht zu den Aussagen die gegenüber den Bürgern seitens der Ordnungsbehörde/Polizeirevier gemacht wurden. Das Hessische Feiertagsgesetz findet anscheinend keine Anwendung in Frankfurt(?). Die Aussage zu den Lärmgrenzwerten von der Amtsleiterin, scheinen auszulassen, dass die Veranstaltung an einem Sonntag stattgefunden hat. Es wird nicht verstanden, warum ein angrenzendes "Reines Wohngebiet" in Frankfurt Lärmwerte von 35dB hat und durch Beschallungsanlagen plötzlich diesen Status an Sonntagen verlieren soll und der Wert einfach ohne Begründung wahllos auf 45dB hochgesetzt wird. Reine Wohngebiete genießen einen ganz besonderen Schutz. Die Lärmwerte lagen um ein vier bis fünffaches in der Lautstärke über den erlaubten Werten. (10dB-Lautstärkeverdoppelung/konservativ, sonst 3dB) 2. Seit drei Jahren gehen Beschwerden der Bürger, wegen einer zu lauten Kältemaschine des Hessen-Center, welche einen weithin hörbaren sehr störenden hohen Ton verursacht, ein. Das Hessen-Center hat es lange Zeit bestritten, dass der Lärm von der Kältemaschine herrührt. Erst in diesem Jahr wurde erkannt, dass die Geräusche tatsächlich von der Kältemaschine herrühren. Dennoch wurde noch kein Lärmschutz an der Anlage angebracht und das Problem mit dem störenden Geräusch wird konstant vor sich hergeschoben. Insgesamt zeigt diese Problematik, dass Bürger in Frankfurt grundsätzlich solchen Problemen ausgesetzt sind, wenn sie in der Nähe von "Störbetrieben" oder regelmäßig stattfindenden lauten Veranstaltungen, wohnen. Hier zeigt sich wieder: "Der Bürger ist machtlos und es wird ihm nicht geholfen". Es wird nun davon ausgegangen, dass das Ordnungsamt tätig wird. Weiter wird davon ausgegangen, dass in der Zukunft keine solchen Veranstaltungen bei dem Hessencenter mehr geduldet werden müssen und darauf geachtet wird, dass das Hessische Feiertags Gesetz eingehalten wird. Hinsichtlich der Kältemaschine soll das Umweltamt sich der Angelegenheit annehmen. Frankfurt ist bereits zu laut und Planungen zu weiteren innerstädtischen Industriegebieten öffnen dort Tür und Tor für weitere Konflikte, die zu Lasten der Bürger und ihren bestehenden Wohngebieten gehen. Ohnehin müssen wir vorsichtiger mit den letzten Wohngebieten umgehen oder diese als Konsequenz, weil die Lärmgrenzwerte konstant nicht mehr eingehalten werden können, auch einfach in Mischgebiete umwandeln. Beschwerden der Bürger sind vom Amt ernst zu nehmen und nicht nur vom Tisch zu wischen.Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
13. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 308/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 324/11 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme