Skip to main content

Schnellen Wohnungsbau ermöglichen

Lesezeit: 10 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.10.2018, OF 308/7 Betreff: Schnellen Wohnungsbau ermöglichen Vorgang: OA 492/14 OBR 7; NR 463/17 CDU/SPD/GRÜNE; ST 1515/18; ST 1585/18; ST 1698/18; M 176/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat hält es für erforderlich, auf schnellstem Wege mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, damit Frankfurt am Main und speziell der Nordwesten für die Mittelschicht attraktiv bleibt. Das Vorhaben, mit dem Instrument einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme langfristig einen neuen Stadtteil für bis zu 30.000 Menschen beidseits der A5 zu schaffen, wird in Planung und Umsetzung zu lange dauern, um den derzeit angespannten Frankfurter Wohnungsmarkt wirkungsvoll zu entlasten. Zudem zeigen sich bereits heute planerische Schwierigkeiten, die eine Realisierung des von der Koalition im Römer "politisch gewollten" Stadtteils erheblich erschweren. So ist nach dem 3. Änderungsverfahren zum Landesentwicklungsplan Hessen (LEP) mit Beschluss des Landtages vom 23.08.2018 bei der Festsetzung von neuen Baugebieten, die dem Wohnen dienen, ein Abstand von mindestens 400 m zu einer planungsrechtlich gesicherten Trasse einer Höchstspannungsleitung einzuhalten. Durch das Voruntersuchungsgebiet verläuft eine solche Höchstspannungsfreileitung östlich der A5, dazu kommen zwei Hochspannungsleitungen, die westlich und östlich der Autobahn oberirdisch verlaufen. 135 Hektar Fläche, auf denen fast 7.000 Wohnungen entstehen könnten, das sind nahezu 2/3 des angeblich bestehenden Wohnraumpotentials an der A5, dürften nicht bebaut werden, wenn der LEP in Kraft tritt, rechnete Stadtrat Mike Josef (SPD) noch im Juni des Jahres selbst vor (FR v. 15.06.2018). Der jetzt beschlossene LEP bestimmt weiterhin das Gebiet rund um die A5 zum "Agrarischen Vorzugsraum". Für die Landwirtschaft einschließlich Obst- und Gartenbau "besonders geeignete Flächen" sind demnach "in ausreichendem Umfang" zu erhalten. Die Böden an der A5 weisen eine neun Meter tiefe Lössschicht auf. Das bedeutet, dass man erst in dieser Tiefe Steine findet. Die Ackerflächen im Voruntersuchungsgebiet sind von höchster Qualität mit 90 von 100 Punkten. Der diesjährige Hitzesommer hat hier kaum zu Ernteausfällen geführt. Hinzukommen ertragreiche Anlagen wie die Apfelplantage westlich der A5. Solche Flächen wären nach LEP künftig als "Vorhaltsgebiete für die Landwirtschaft" durch Festlegungen in den Regionalplänen nicht nur zu sichern, sondern sogar zu konkretisieren. Nach dem neuen LEP sind zur langfristigen Sicherung der Wasserversorgung in den Regionalplänen bestehende bedeutsame Trinkwassergewinnungsanlagen mit einer Fördermenge von mindestens 1 Mio. m3 pro Jahr festzulegen. Das im Untersuchungsgebiet befindliche Wasserwerk Praunheim II ist nach Auskunft des Magistrats für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Frankfurt am Main "maßgeblich", denn es stellt (2017) bis zu 5% der in Frankfurt benötigten Trinkwassermengen bereit, derzeit zwischen 1,1 und 4,4 Mio. m3 im Jahr. Außerdem stellt das Wasserwerk als "Hochpunkt" den erforderlichen Netzdruck sicher, der für die Versorgung der Stadtteile Heddernheim, Nordweststadt und Niederursel erforderlich ist. Derzeit soll zum Schutz der Praunheimer Trinkwasserbrunnen durch die Landesregierung ein Wasserschutzgebiet gemäß § 51 Wasserhaushaltsgesetz festgesetzt werden. In der sogenannten "Engeren Schutzzone II" gilt nach Mitteilung des Magistrats "in der Regel ein Bauverbot" (ST 1698 v. 03.09.2018 und ST 1515 v. 06.08.2018). In verkehrlicher Hinsicht erschwert der seit Jahrzehnten verschleppte Bau der vollständigen Ortsumfahrung Praunheim, zu dem sich der Frankfurter Planungsdezernent auch im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben an der A5 nicht bekennen will, die Überlastung der Stadtbahn-A-Strecke und die erst kürzlich vom Magistrat konzedierte "hohe Auslastung der S5" (ST 1585 v. 10.08.2018). Schon ein knappes Dreivierteljahr nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, eine Voruntersuchung durchzuführen, stehen gravierende Hindernisse fest, die eine Siedlungspolitik entlang der A5 erschweren. Diese aus dem Weg zu räumen, durch komplizierte Umplanungen und Verlegungen von Trassen - sogar eine Verschwenkung der Autobahn zieht das Stadtplanungsamt in Erwägung - wird nur mit erheblichen Steuermitteln möglich sein, die in diese Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme fließen werden. Schon über die Kosten der Voruntersuchung schweigt der Magistrat bislang, obwohl zum 30.09.2018 der Stadtverordnetenversammlung dazu ein Bericht hätte vorgelegt werden müssen (§ 2080 v. 14.12.2017 - NR 463). Hinzu kommen die nicht nachlassenden Proteste in den Umlandgemeinden, die von Anfang nicht "mitgenommen", sondern als Nachbarn vor vollendete Tatsachen gestellt wurden. Sogar der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat sich eingeschaltet und sieht eine Bebauung westlich der A5 und die regionalpolitisch wenig sensible Kommunikationsstrategie des Frankfurter Magistrats äußerst kritisch. Planungsdezernent Mike Josef verfährt gleichwohl nach dem Motto: Augen zu und durch. Nach öffentlich geäußerter Darstellung der SPD-Landtagskandidatin Dr. Arijana Neumann v. 10.09.2018 soll die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG auf Wunsch ihres Aufsichtsratsvorsitzenden Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) schon vor Abschluss der "ergebnisoffenen" Voruntersuchung Grundstücke ankaufen. Bauliche und ökologische Hindernisse werden im Zweifel "umplant" und östlich der Autobahn wird eben "dichter" gebaut, zu Lasten der Nordweststadt und Praunheims, um die politisch verlangte Größenordnung des Projekts zu realisieren. Der Referent des Planungsdezernenten hat bei einer Bürgerversammlung in der Nordweststadt kürzlich nur noch von "Frischluftrinnen", nicht einmal mehr von "Frischluftschneisen", die freigehalten werden sollen, gesprochen. Stattdessen werden bestehende Potentiale, schnell zu einem attraktiven und zur Nordweststadt passenden Wohnraum zu kommen, nicht genutzt. Der B-Plan 906 wartet seit vier Jahren auf seine Aufstellung und ist vom Magistrat zugunsten der Voruntersuchung einstweilen zurückgestellt. Dabei ist die Fläche sofort bebaubar, weil sie bereits im Flächennutzungsplan festgesetzt und damit auch regionalpolitisch einvernehmlich gesichert ist. Die vor Jahren mit Bürgern erarbeiteten konstruktiven Ideen zur städtebaulichen Weiterentwicklung der Nordweststadt sind mit einer Ausnahme bislang nicht weiterverfolgt worden. Zusätzlich könnten zwischen der Nordweststadt und Praunheim attraktive Sportflächen mit Naherholungsmöglichkeiten kombiniert werden, die unmittelbar den benachbarten Stadtteilen zu Gute kämen. So fehlt z.B. seit dem Bau der Europäischen Schule eine Laufanlage für Leichtathleten, die auch von den Schulen und den Vereinen genutzt werden kann. Dies vorausgeschickt wolle die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, mit Hochdruck den 2014 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 906 Westlich Nordweststadt vorzulegen, und zwar unter Hinweis auf OA 492 v. 27.03.2014. 2. Auf der Basis eines konventionellen Bebauungsplanverfahrens plant der Magistrat zügig eine maßvolle Erweiterung Praunheims im derzeitigen Außenbereich rund um die frühere Ziegelei am Steinbach (Steinbacher Hohl 150). Zugleich sind in der Innenentwicklung Praunheims weitere Optionen für zusätzlichen Wohnungsbau zu prüfen und ggf. umzusetzen. 3. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Grundlage des Bebauungsplans Nr. 199 die zwischen Praunheim und Niederursel bestehenden Sportflächen im Bereich "Goethegewann" erweitert, in die Landschaft attraktiv eingebettet und über die Steinbacher Hohl verkehrlich erschlossen werden können. 4. Die Voruntersuchung gemäß Beschluss zur M 176 wird eingestellt. 5. Der Magistrat berichtet gemäß Beschluss § 2080 / 17 umgehend über die bisherigen Kosten der Voruntersuchung einschließlich der beauftragten externen Gutachten.dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.03.2014, OA 492 Antrag vom 04.12.2017, NR 463 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1515 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1585 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1698 Vortrag des Magistrats vom 08.10.2018, M 176 Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 308/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 308/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 7 am 22.01.2019, TO I, TOP 4 Es besteht Einvernehmen, über Ziffer 5 der Vorlage OF 308/7 getrennt vom Rest der Vorlage abzustimmen. Beschluss: Anregung OA 348 2019 a) Ziffern 1 bis 4 der Vorlage OF 308/7 werden abgelehnt. b) Ziffer 5 der Vorlage OF 308/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: a) SPD, GRÜNE, FARBECHTE und FDP gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme) b) SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)