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Fußgängerüberweg in Höhe der Homburger Landstraße 126-128 sichern

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): FREIE_WÄHLER

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.08.2012, OF 312/10 Betreff: Fußgängerüberweg in Höhe der Homburger Landstraße 126-128 sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg in der Homburger Landstraße 126-128 an der Einmündung zur Ronneburgstraße durch angemessene Maßnahmen zu sichern. Vorschlag: - Durch das Setzen von mindestens zwei eisernen Pollern beidseitig auf dem Bürgersteig. - Die Fußgängerfurt für den Autofahrer durch eine unterbrochene Linie oder Zebrastreifen beidseitig zu verdeutlichen, sowie vor und hinter der Fußgängerfurt eine Schrägstraffur zwischen den zur Fußgängerfurt führenden Verkehrsleitlinien. - Ebenerdige Fußgängerschneise zwischen den Begrenzungen.

Begründung:

Beidseitig der Fußgängerfurt wird der Bürgersteig in der Breite des Fußgängerüberwegs fortlaufend beparkt. Die Fußgänger müssen sich zwischen den parkenden Kraftfahrzeugen auf die Straße wagen, um überhaupt Einsicht in den Verkehr zu erlangen. Dies gilt insbesondere für Rollstuhlfahrer, bei Nacht und beim Ausfall der Ampeln. Die tagsüber den Überweg freigebende Ampel garantiert alleine an dieser Stellen keine ausreichende Sicherheit.Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

15. Sitzung des OBR 10 am 25.09.2012, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 312/10 wurde zurückgezogen.