Ausbau der S 6 Strecke im Bereich Berkersheim

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Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.05.2022, OF 312/10 Betreff: Ausbau der S 6 Strecke im Bereich Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: B 65/2022 wird mit folgenden Maßgaben zur Kenntnis genommen: Zu 3: In der Tat wird nach Vollendung der Baumaßnahmen die Unterführung wieder den Planungseingaben entsprechen. Allerdings gilt das nicht für den aktuellen Zustand. Vielmehr besteht auf der Berkersheimer Seite eine extreme Engstelle, durch die Pferde am Zügel und Räder geführt werden müssen. Für diese wäre übergangsweise eine Signalregelung durchaus sinnvoll. Zu 4: Wie der Magistrat zu Recht ausführt, wurden die Massenverkehre für das Erdbaumaterial für den Eisenbahndamm umfangreich über die Schiene abgewickelt. Dies war allerdings auch vom Planfeststellungsbeschluss so vorgesehen und war nur zwischenzeitlich von der Deutschen Bahn in Frage gestellt worden. Das Problem ist allerdings, dass nach wie vor leider nicht nur vereinzelte Lkw-Fahrten, beispielsweise von Betonmischfahr- Zeugen durch die sehr enge Ortsdurchfahrt von Berkersheim geführt werden. Dies wird insbesondere beim Bau der Unterführung im Wiesengarten auf der Berkersheimer Seite der Main-Weser-Bahn problematisch werden, weil diese Baustelle kaum noch von der Nidda-Seite anfahrbar sein wird. Insofern ist nicht nur problematisch, dass diese Transporte wohl in der Tat gar nicht mehr nicht über das übergeordnete Straßennetz geführt werden können, sondern dass die Deutsche Bahn die punktuelle Andienung hier sogar abweichend von den planfestgestellten Baurouten nach den von ihr vorgelegten Infomaterialien mitten durch den Berkersheimer Ortskern durch die Straße Am Herrenhof vorsieht. Dies wird bei den für solchen Bauverkehr zu engen und zum Teil steilen Straßen zu massiven Problemen führen. Außerdem stellt sich die Frage, wozu hier Bauverkehrsrouten im Planfeststellungsbeschluss festgelegt wurden, wenn diese nun angeblich nicht mehr relevant sein sollen, nachdem sie die Deutsche Bahn selbst verbaut hat.

Begründung:

Die Stellungnahme des Magistrats geht teilweise auf die aktuellen Probleme nicht ein.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 65 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2032 2022 1. Die Vorlage B 65 dient unter Hinweis auf OM 2032/10 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 312/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme