Antrag vom 31.10.2022, OF 313/12 Betreff: Fußgängerfurten sind keine Parkplätze Der Magistrat wird gebeten, der illegalen Nutzung von Fußgängerfurten und Andienflächen für Mülltonnen als Parkplätzen entgegenzutreten. Diese Fußgängerfurten befinden sich zwischen den längs der Straßen gepflanzten Bäume, haben aber das normale Fußweg-Pflaster und keine zweite Bordsteinkante zum Rest des Fußwegs hin. Dies kann z. B. durch eine Markierung auf diesem Pflaster oder auf der Fahrbahn davor (wie vor der Walther-Nernst-Straße 1) geschehen. Dies betrifft die folgenden Stellen: - Annette-Kolb-Weg gegenüber der Einmündung des Ludwig-Fulda-Wegs (2x) - Ludwig-Fulda-Weg gegenüber der Einmündung Helene-Adler-Weg (nördliche Furt)
- Friedrich-Dessauer-Straße gegenüber der Einmündung Walther-Nernst-Straße (östliche Furt) - Joseph-von-Fraunhofer-Straße an der Einmündung Walther-Nernst-Straße (2x) - Zur Kalbacher Höhe: a) gegenüber Nelly-Sachs Platz auf Höhe des Spielplatzes b) gegenüber der Einmündung Gräfin-Dönhoff Straße c) gegenüber der Einmündung der Margarete-Steiff-Straße
Begründung:
Da sich diese Furten nicht vor einer Ein-/Ausfahrt befinden, wird die Zweckentfremdung der Furten gerne auf Unkenntnis zurückgeführt, weil es sich vermeintlich um eine durchgehende Reihe von Parkplätzen zwischen Bäumen handele. Dieser Argumentation soll durch eine Markierung der Boden entzogen werden, ohne gleich auf "Abpollerungen" zurückzugreifen.Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3109 2022 Die Vorlage OF 313/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme