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Bethmannsches Gartenhaus in öffentlicher Hand belassen

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.06.2022, OF 316/3 Betreff: Bethmannsches Gartenhaus in öffentlicher Hand belassen Der Ortsbeirat möge beschließen Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den Magistrat prüfen und berichten zu lassen: 1. Ob das Bethmannsche Gartenhaus nicht besser in der öffentlichen Hand belassen werden kann anstelle es in Erbpacht zu vergeben. Der Ortsbeirat würde dies bevorzugen. 2. Ob das Bethmannsche Gartenhaus als direkt an die Innenstadt angrenzende Liegenschaft im Rahmen des Innenstadtkonzepts angemessen in Wert gesetzt werden kann, um es einer kulturellen bzw. öffentlichen Nutzung zuzuführen.

Begründung:

Das Bethmannsche Gartenhaus ist ein Kleinod im Nordend und trägt, in Verbund mit dem Bethmannpark, zu dessen Identität bei. Nachdem bislang keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte wie das Gartenhaus bzw. dessen Pavillon auch im Rahmen eines Erbpachtvertrages für die Bewohner*innen des Nordends für eine kulturelle Nutzung erhalten werden kann, befürwortet der Ortsbeirat das Gartenhaus in öffentlicher Hand zu belassen und im Rahmen des Innenstadtkonzeptes zu sanieren und für eine kulturelle oder öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen.Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 316/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 243 2022 Die Vorlage OF 316/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)