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Barrierefreiheit an der Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.06.2023, OF 316/4 Betreff: Barrierefreiheit an der Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63 Vorgang: OM 3206/22 OBR 4; ST 1028/23 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob Niveau-Anpassungen des Bürgersteigs an der o. g. Stelle zur Erreichung der Barrierefreiheit durchgeführt werden können.

Begründung:

Gemäß der Stellungnahme ST1028 entsprechen temporäre Rampen - die vermutlich finanziell günstiger wären - nicht den DIN-Normen. Deshalb bleibt offensichtlich keine andere Möglichkeit, als das Niveau des Bürgersteigs anzupassen, um mobilitätseingeschränkten Anwohner*innen den Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs zu ermöglichen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3206 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1028 Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

22. Sitzung des OBR 4 am 11.07.2023, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4234 2023 Die Vorlage OF 316/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP