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Ein Zebrastreifen kann die Fußgängerbrücke über die Straße Neuer Weg nicht ersetzen!

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

05.11.2024

Anregung Ortsbeirat

Holzbrücke über der Straße Neuer Weg durch neues Bauwerk ersetzen

Details im PARLIS OM_6027_2024
17.03.2025

Stellungnahme des Magistrats

Holzbrücke über der Straße Neuer Weg durch neues Bauwerk ersetzen

Details im PARLIS ST_424_2025
07.04.2025

Antrag Ortsbeirat

Ein Zebrastreifen kann die Fußgängerbrücke über die Straße Neuer Weg nicht ersetzen!

Details im PARLIS OF_317-16_2025
Partei(en): BFF

S A C H S T A N D :

Antrag vom 07.04.2025, OF 317/16 Betreff: Ein Zebrastreifen kann die Fußgängerbrücke über die Straße Neuer Weg nicht ersetzen! Vorgang: OM 6027/24 OBR 16; ST 424/25 Mit seiner Stellungnahme ST 424 vom 17.03.2025 hat der Magistrat die Forderung des Ortsbeirats nach einem Ersatzbauwerk für die im Dezember 2024 abgerissene Holzbrücke über dem Neuen Weg abgelehnt. Das ist nicht akzeptabel, zumal dieser Wunsch auch auf der städtischen Beteiligungsplattform "Frankfurt fragt mich" mit 308 Petitenten das erforderliche Quorum von 200 Unterstützungen bei Weitem übertroffen hat. Die Begründung des Magistrats für seine ablehnende Haltung greift in mehrerlei Hinsicht zu kurz. Dass das Überqueren der Straße über eine Fußgängerbrücke mit weitaus weniger Gefahren einhergeht als über den geplanten Fußgängerüberweg, kann nicht in Abrede gestellt werden, insbesondere im Hinblick darauf, dass es sich hierbei um einen Bestandteil des offiziellen Schulwegplans der Stadt Frankfurt für die Schule am Hang handelt. Weiterhin handelt es sich explizit nicht um die "Neuanlage" einer Überführung für Fußgänger über eine Straße innerhalb eines bebauten Gebiets, sondern lediglich um einen Ersatz der ursprünglich vorhandenen Brücke. Zudem lässt der Magistrat die Frage unbeantwortet, wie ein barrierefreier Zugang von der Straße "Am Rebenborn" zum Neuen Weg realisiert werden soll, da dort ein erheblicher Höhenunterschied besteht. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten sollte sich hingegen die erforderliche Barrierefreiheit (Rollstuhlfahrer ohne Hilfsperson maximal 6 % im öffentlichen Raum) an dieser Stelle durch ein Brückenbauwerk wesentlich einfacher realisieren lassen. Auch auf den Aspekt des Verlusts von Parkplätzen im Neuen Weg im Falle der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs, die dort ohnehin bereits Mangelware sind, geht der Magistrat in seiner Stellungnahme nicht ein. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird erneut dazu aufgefordert, dem Anliegen des Ortsbeirats und der Petitenten auf der Beteiligungsplattform "Frankfurt fragt mich" nachzukommen und statt des von ihm geplanten Fußgängerüberwegs ein Ersatzbauwerk für die abgerissene Holzbrücke über den Neuen Weg zu errichten.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6027 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 424 Beratung im Ortsbeirat: 16