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Radfahren auf der Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.11.2016

Anregung Ortsbeirat

Rennstrecke Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts

Details im PARLIS OM_915_2016
10.07.2017

Stellungnahme des Magistrats

Rennstrecke Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts

Details im PARLIS ST_1179_2017
11.09.2017

Antrag Ortsbeirat

Radfahren auf der Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts

Details im PARLIS OF_318-3_2017
02.11.2017

Anregung Ortsbeirat

Radfahren auf der Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts

Details im PARLIS OM_2309_2017
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.09.2017, OF 318/3

Betreff: Radfahren auf der Richard-Wagner-Straße/Rat-Beil-Straße stadtauswärts
Vorgang: OM 915/16 OBR 3; ST 1179/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Als Basis für die Einrichtung eines Radwegs neben dem Gehweg auf der östlichen Seite der Richard-Wagner-Straße zwischen Nibelungenallee und Rat-Beil-Straße wird die Variante Radweg aus der Anlage 2 der ST 1179/2017 herangezogen. 2. Als Basis für die Einrichtung eines Radfahrer-Schutzstreifens auf der südlichen Seite der Rat-Beil-Straße zwischen Richard-Wagner-Straße und Friedberger Landstraße wird die Variante Radfahrer-Schutzstreifen aus der Anlage 1 der ST 1179/2017 herangezogen. 3. Falls keine Bedarfsampel eingerichtet wird, wird die Mittelinsel vor der Einmündung der Richard-Wagner-Straße in die Rat-Beil-Straße etwas nach Norden verschoben und bleibt so als Querungshilfe erhalten. Auch der Linksabbieger an der Kurve bleibt erhalten. 4. Über die in den Varianten in den obigen Punkten 1 und 2 vorgeschlagene überbreite Fahrspur hinaus wird intensiv geprüft, ob nicht sogar die Fahrspuren stadtauswärts von derzeit zwei Spuren bis hin zu nur einer Normalspur reduziert werden können, so dass dadurch deutlich mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer in beiden Straßen entsteht. 5. Bei dieser Reduzierung von zwei Spuren auf eine überbreite oder normale Spur sind folgende Sachverhalte einzubeziehen, die eindeutig belegen, dass eine einspurige Verkehrsführung stadtauswärts absolut ausreicht: a) Der zuliefernde Linksabbieger aus der Nibelungenallee zur Richard-Wagner-Straße ist auch nur einspurig. b) Die Gegenfahrbahn in der Rat-Beil-Straße in westlicher Richtung mit ähnlichem Verkehrsaufkommen wie stadtauswärts ist ebenfalls nur einspurig, c) Die Autos kommen aufgrund der Ampelschaltung nur als Pulk von der Nibelungenallee in die Richard-Wagner-Straße hinein, zwischen den Pulks, d.h. 2/3 der Zeit, fährt kaum ein Auto stadtauswärts. d) Der analoge Linksabbieger von der Rothschildallee in Richtung Osten in die Rohrbachstraße ist nach dem Abbiegen auch nur einspurig. Dort ist das Verkehrsaufkommen mindestens ebenso groß wie beim Linksabbieger in die Richard-Wagner-Straße und es bestehen durch die Straßenbahn sogar noch zusätzliche Behinderungen. e) In der Friedberger Landstraße nördlich des Alleenrings existiert seit längerem problemlos eine überbreite Spur stadtauswärts, ebenfalls ist dies an anderen Stellen in der Stadt der Fall.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM 915
Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1179
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

15. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2017, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 318/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 02.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2309 2017 Die Vorlage OF 318/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Eingangssatz im Tenor eingefügt wird: "Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Stellungnahme ST 1179 folgende Punkte zu prüfen, und wenn möglich umzusetzen:" Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung) bei einer Enthaltung FDP