Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten
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Bisheriger Verlauf
16.02.2012
24.02.2012
15.06.2012
20.06.2022
15.09.2022
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten
Details im PARLIS OF_319-3_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten
Details im PARLIS OM_2762_202224.02.2012
15.06.2012
20.06.2022
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten
Details im PARLIS OF_319-3_202215.09.2022
Anregung Ortsbeirat
Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten
Details im PARLIS OM_2762_2022 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 20.06.2022, OF 319/3
Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich Rotlintstraße zum Spielen für Kinder aufwerten
Vorgang: OM 913/12 OBR 3; B 100/12; ST 955/12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der verkehrsberuhigte Bereich der Rotlintstraße zwischen Egenolffstraße und Friedberger Platz auch als Ort zum Spielen für Kinder aufgewertet werden kann. Dabei sollten folgende Fragen erörtert werden: 1. Woran liegt es, dass auf dem beschriebenen Straßenabschnitt keine Kinder spielen, obwohl er als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist? 2. Sind gegebenenfalls weitere Verkehrsmaßnahmen erforderlich, um den Straßenabschnitt für Kinder attraktiver und sicherer zu machen? 3. Welche Aktivitäten können in Betracht kommen, um Kinder zum Spielen dort zu motivieren bzw. zu signalisieren: "Ihr dürft das"? Begründung:
Die Rotlintstraße ist im beschriebenen Bereich als "verkehrsberuhigter Bereich" ausgewiesen. Das bedeutet, dass dort Autos Schritttempo fahren müssen, Fußgänger*innen die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen dürfen - und: dass Kinder auf der Straße spielen dürfen. Jedoch: Spielende Kinder sieht man auf der Straße nie. Dabei hatte der Magistrat vor zehn Jahren in einer Stellungnahme erklärt, dass die Einrichtung einer "temporären Spielstraße" in der Rotlintstraße "entbehrlich" sei, da diese ja als "Begegnungszone" mittels Verkehrszeichen als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen sei. Der OBR3 hatte dies in einem Beschluss gefordert (vgl. ST 955 vom 15.06.2012). Der Magistrat hatte zuvor im Rahmen der Gesamtverkehrsplanung ausgewählte Wohnstraßen mit verschiedenen Maßnahmen als sogenannte "Begegnungszonen" eingerichtet, in denen Fußverkehr und motorisierter Verkehr gleichberechtigt sind. Dabei sollten auch die Perspektive der Kinder berücksichtigt werden (vgl. Bericht Magistrat B100 vom 27.02.2012).
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2012, OM 913
Bericht des Magistrats vom 24.02.2012, B 100
Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 955 Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 319/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2762 2022 Die Vorlage OF 319/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung)