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Barrierefreier Zugang der Ladenzeile im Riederwald

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.07.2011, OF 32/11 Betreff: Barrierefreier Zugang der Ladenzeile im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Anfang diesen Jahres wurden die durch den Volks-, Bau- und Sparverein durchgeführten Kernsanierungsmaßnahmen, an der Ladenzeile in der Max-Hirsch-Straße 49-55 im Riederwald, abgeschlossenen. Im Verlauf der Sanierung wurde, nach Vorgaben des Denkmalamtes, der ursprüngliche Bauzustand des Gebäudes wieder hergestellt. Hierbei wurde eine seit vielen Jahren vorhandene Rampe, die durch den früheren Ladeninhaber zwar unrechtmäßig angebracht wurde, aber der Barrierefreiheit der Kunden diente, durch die ursprüngliche Treppe ersetzt. Durch die bis dahin vorhandene Rampe konnten viele behinderte und ältere Menschen aus dem nahegelegenen Altenwohnheim und aus dem Stadtteil Riederwald ohne Hilfe in die Bäckerei. Bedingt durch die bauliche Veränderung ist der Zugang nun für viele Menschen überhaupt nicht oder nur noch mit Hilfe der Ladenbetreiber möglich und stellt damit eine deutliche Verschlechterung der gewohnten Situation dar. Bezüglich dieser Situation fragen wir den Magistrat: 1. Wieso konnte der Volks-, Bau-, und Sparverein sich nicht schon vor der Sanierungsmaßnahme über die Notwendigkeit einer barrierefreien Gestaltung informieren und diese bei der Kernsanierungsmaßnahme mit berücksichtigen? 2. Ist es richtig, dass das Denkmalamt die Bestimmungen des Denkmalschutzes und die Herstellung des ursprünglichen Bauzustandes vor die barrierefreie Gestaltung gesetzt hat und mit welcher Begründung ist das zulässig? 3. Sind momentan bauliche Veränderungen zur Herstellung der Barrierefreiheit durch das Stadtplanungsamt geplant und wie sehen diese Planungen aus? 4. Sollten bauliche Veränderungen geplant sein, möchten wir hierzu gerne wissen, wann die Bauarbeiten geplant sind und wann die barrierefreie Nutzung wieder hergestellt ist? UND 5. Wer ist für die Finanzierung der Umbaumaßnahme zuständig und muss sich der Volks-, Bau- und Sparverein an der Umgestaltungsmaßnahme finanziell beteiligen, weil er den demographischen Wandel und die gesellschaftliche Veränderung bzw. die Situation und den Bedarf im Riederwald bei der Sanierung nicht mit berücksichtigt hat?Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

3. Sitzung des OBR 11 am 15.08.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 72 2011 Die Vorlage OF 32/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme