Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.03.2015, OF 320/11 Betreff: Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße Vorgang: OM 4615/10 OBR 11; ST 182/11; EA 49/12 OBR 11; ST 1493/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße, folgende Punkte aufzunehmen: 1. Die Gestaltung der unteren Hofhausstraße gemäß Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 2. Geschwindigkeitsabhängige Steuerung der Lichtsignalanlagen in Höhe Zentgrafenschule und Seckbacher Bitzweg
Begründung:
Zu 1. Vor einigen Jahren wurde durch Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts die mündliche Zusage gemacht, dass die Umgestaltung der unteren Hofhausstraße im Zusammenhang mit der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße umgesetzt werden würde. In der Bürgerinformationsveranstaltung des Magistrats am 20. März 2015 wurde nun allerdings der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass dies nicht der Fall sei. Zu 2. Die beantragten geschwindigkeitsabhängigen Signalsteuerungen sollen bewirken, dass Autofahrerinnen und Autofahrer das vorgeschriebene Tempo von 30 km/h einhalten.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.09.2010, OM 4615 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 182 Etatanregung vom 19.03.2012, EA 49 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1493 Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
40. Sitzung des OBR 11 am 27.04.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 622 2015 Die Vorlage OF 320/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme