Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Unterflurcontainer für Altglas im Ortsbezirk 2
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Partei(en):GRÜNE•SPD•LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 02.03.2022, OF 321/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Unterflurcontainer für Altglas im Ortsbezirk 2 Vorgang: OM 7088/21 OBR 2; ST 821/21 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, im Haushalt 2022 werden 100.000 € bereitgestellt, um mindestens an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 Unterflursysteme für Altglascontainer einzurichten: 1. Robert-Mayer-Straße 58 (Verkehrsinsel) 2. Leipziger Straße 9 (Ecke Ladengalerie) 3. Kettenhofweg 92 (Ecke Mendelssohnstraße) Sollte die Einrichtung von Unterflurcontainern an einem der genannten Standorte nicht machbar sein, sollen im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat Alternativstandorte gefunden werden.
Begründung:
Unterflurcontainer bieten eine platzsparende und barrierefreie Entsorgungsmöglichkeit. Sie werten das Quartier optisch auf und tragen so zur Aufenthaltsqualität bei. Unterflurcontainer haben ein sehr hohes Aufnahmevermögen. Eine Kammer für z.B. weißes Glas fasst 3 cbm, während die oberirdischen Behälter nur ein Volumen von insgesamt 1,8 cbm für alle drei Glasfraktionen (weiß, braun, grün) zur Verfügung haben. Die Glascontainer an den oben genannten Standorten sind häufig überfüllt, sodass Altglas neben den Behältern abgestellt wird. Die unsachgemäße Entsorgung stellt eine Umweltverschmutzung dar. Gehen Flaschen zu Bruch, kann dies außerdem zu gefährlichen Situationen, u.a. für Kinder im Quartier, führen. Nach Informationen der FES belaufen sich die Kosten der Installation von Unterflurcontainern pro Standort auf ca. 25.000 €. In der ST 821 teilte der Magistrat mit, dass Unterflursysteme (für Altglascontainer) nur im Rahmen des Ausbauprogrammes "Schöneres Frankfurt" geplant und finanziert werden können und dass für Maßnahmen außerhalb des Programmes aktuell keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7088 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 821 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 132 2022 Die Vorlage OF 321/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme