Skip to main content

Sicherstellung des ungehinderten Ein- und Ausfahrens aus den Hofeinfahrten in der Straße Am Schießrain (Seckbach)

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.05.2015, OF 325/11 Betreff: Sicherstellung des ungehinderten Ein- und Ausfahrens aus den Hofeinfahrten in der Straße Am Schießrain (Seckbach) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Am Schießrain, gegenüber der Hausnummer 11 - im Bereich der Hausnummern 16 und 16a - eine Sperrfläche anbringen oder aber das Verkehrsschild Nr. 283 (absolutes Halteverbot) aufstellen zu lassen.

Begründung:

Anlässlich eines Ortstermins am 26.01.2015 in der Straße Am Schießrain trug der in der Hausnummer 11 wohnende Landwirt vor, dass er mit seinen landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Geräten nicht aus seinem Hof fahren könne, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite verbotswidrig gehalten und geparkt würde. Alle Teilnehmer des Ortstermins gingen davon aus, dass das angesprochene Problem durch das Straßenverkehrsamt behoben würde, was bisher leider nicht der Fall ist. Die Straße Am Schießrain ist zwar als verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325.1) ausgewiesen, aber die Autofahrer beachten leider nicht das, außerhalb der gekennzeichneten Flächen, geltende Parkverbot.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 11 am 18.05.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4141 2015 Die Vorlage OF 325/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme