Antrag vom 08.03.2014, OF 325/12 Betreff: Ausweisung von Hundeauslaufbereichen am Riedberg Der Magistrat wird gebeten, in Anbetracht des Bedarfs an Hundeauslaufbereichen am Riedberg auf den dort errichteten öffentlichen Grünflächen zwei Flächen für einen Hundeauslauf (Hundewiese) auszuweisen, um die missbräuchliche Nutzung mehrerer Parkbereiche und Spielzonen durch Hunde einzuschränken. Nach Prüfung geeigneter Flächen bittet der Ortsbeirat vor einer Ausweisung der Hundeauslaufbereiche um Rücksprache und Erörterung.
Begründung:
Trotz der Regelung der generellen Anleinpflicht für alle Hunde in den städtischen Grünanlagen, haben sich in den Grünanlagen am Riedberg Treffpunkte der HundehalterInnen herausgebildet, an denen sie ihre Hunde frei laufen lassen. Dadurch wird die Benutzung dieser Bereiche durch tierische Verunreinigungen und freilaufende Hunde für andere Parkbenutzer stark eingeschränkt. Da der Magistrat das Aufstellen von Hundeverbotsschildern in den städtischen Grünanlagen am Riedberg ablehnt (ST 1636 vom 2.12.13), aber auch der Bedarf für Hundeauslaufbereiche nicht ignoriert werden sollte, bittet der Ortsbeirat auf geeigneten Flächen zwei Zonen für freilaufende Hunde auszuweisen. Die derzeit von HundehalterInnen bevorzugt in Anspruch genommene Wiesenfläche des Kätcheslachparks, zwischen dem Kätcheslachweiher und der südlich angrenzenden Bebauung an der Erna-Pinner-Straße und Bertha-Bagge-Straße scheint dem Ortsbeirat wegen der Ansiedlung von Vögeln in der Gehölzzone des Weihers nicht geeignet.Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
29. Sitzung des OBR 12 am 21.03.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 325/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und 3 SPD gegen 4 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER bei Enthaltung 1 GRÜNE und 1 SPD