Neubau Tennishalle Rangenbergstraße – mit Z2-Material (Blei) verseuchtes Erdreich
Bisheriger Verlauf
Vortrag des Magistrats
Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen Tennisclub Bergen-Enkheim e. V.
Details im PARLIS M_97_2020Antrag Ortsbeirat
Neubau Tennishalle Rangenbergstraße – mit Z2-Material (Blei) verseuchtes Erdreich
Details im PARLIS OF_326-16_2020Auskunftsersuchen
Neubau Tennishalle Rangenbergstraße – mit Z2-Material (Blei) verseuchtes Erdreich
Details im PARLIS V_1743_2020Vortrag des Magistrats
Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen Tennisclub Bergen-Enkheim e. V.
Details im PARLIS M_97_2020Antrag Ortsbeirat
Neubau Tennishalle Rangenbergstraße – mit Z2-Material (Blei) verseuchtes Erdreich
Details im PARLIS OF_326-16_2020Auskunftsersuchen
Neubau Tennishalle Rangenbergstraße – mit Z2-Material (Blei) verseuchtes Erdreich
Details im PARLIS V_1743_2020S A C H S T A N D :
Betreff: Neubau Tennishalle Rangenbergstraße - mit Z2-Material (Blei) verseuchtes Erdreich Vorgang: M 97/2020 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll prüfen und berichten : warum wurde der OBR16 nicht über die verseuchte Erde informiert? befindet sich evtl. auf dem Sportplatz, auf dem die Tennishalle gebaut wurde, noch weiteres verseuchtes Erdreich (Eine weitere Untersuchung würde erforderlich)? die Tennishalle ist auf Betonstützen gebaut worden, warum wurde beim Aushub keine Untersuchung des Erdreiches vorgenommen (andernfalls wäre der OBR16 aber nicht informiert worden!)? wann genau wurde festgestellt, daß das Erdreich verseucht ist und von welchem Auftragnehmer? ist das angrenzende Wohngebiet ebenfalls von dieser "Verseuchung" betroffen (gibt es Untersuchungen darüber)? welche Gesundheitsgefahren für Menschen gehen von dem belasteten Erdreich aus (Sportgeschehen und Anwohner)? wenn das verseuchte Erdreich abgetragen und entsorgt wurde, warum kann das Regenwasser, wie vorgesehen, nicht ins Erdreich abgeleitet werden (dafür gibt es von SEF doch jetzt neue Berechnungsgrundlagen)? Ist eine weitere sportorientierte Ausbauentwicklung des verbleibenden Grundstücks in diesem Bereich wegen der erklärten Kanalableitungssituation überhaupt möglich?