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Neubau Tennishalle Rangenbergstraße – mit Z2-Material (Blei) verseuchtes Erdreich

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 04.07.2020, OF 326/16 Betreff: Neubau Tennishalle Rangenbergstraße - mit Z2-Material (Blei) verseuchtes Erdreich Vorgang: M 97/2020 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll prüfen und berichten : warum wurde der OBR16 nicht über die verseuchte Erde informiert? befindet sich evtl. auf dem Sportplatz, auf dem die Tennishalle gebaut wurde, noch weiteres verseuchtes Erdreich (Eine weitere Untersuchung würde erforderlich)? die Tennishalle ist auf Betonstützen gebaut worden, warum wurde beim Aushub keine Untersuchung des Erdreiches vorgenommen (andernfalls wäre der OBR16 aber nicht informiert worden!)? wann genau wurde festgestellt, daß das Erdreich verseucht ist und von welchem Auftragnehmer? ist das angrenzende Wohngebiet ebenfalls von dieser "Verseuchung" betroffen (gibt es Untersuchungen darüber)? welche Gesundheitsgefahren für Menschen gehen von dem belasteten Erdreich aus (Sportgeschehen und Anwohner)? wenn das verseuchte Erdreich abgetragen und entsorgt wurde, warum kann das Regenwasser, wie vorgesehen, nicht ins Erdreich abgeleitet werden (dafür gibt es von SEF doch jetzt neue Berechnungsgrundlagen)? Ist eine weitere sportorientierte Ausbauentwicklung des verbleibenden Grundstücks in diesem Bereich wegen der erklärten Kanalableitungssituation überhaupt möglich?

Begründung:

In dem Magistratsbericht M 97 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, die Mehrkosten von 295.811,04 € zu beschließen. Die Mehrkosten entstanden durch die Entsorgung des Erdreiches sowie dem Einbau von Zisternen und das Verdichten der Flächen mit starken Bodenplatten. Bei der Begründung unter Punkt B) Alternativen - wird folgendes angeführt: Die Entsorgung des kontaminierten Erdreichs ist alternativlos. Die zunächst vorgesehene Ableitung des Regenwassers vom Tennishallendach über Pergolen in das Erdreich ist wegen dessen Kontaminierung nicht möglich, auch eine direkte Ableitung der Wassermassen in die Kanalisation ist auf Grund der unzureichenden Dimensionierung des Kanals (welchen?) nicht durchführbar.dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.06.2020, M 97 Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 16 am 25.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1743 2020 Die Vorlage OF 326/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, BFF und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung)