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Zeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.02.2012

Antrag Ortsbeirat

Zeilsheim: Nutzung der Käthe-Kollwitz-Schule ab 2012/2013

Details im PARLIS OF_299-6_2012
20.03.2012

Antrag Ortsbeirat

Zeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen

Details im PARLIS OF_327-6_2012
20.03.2012

Anregung Ortsbeirat

Zeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen

Details im PARLIS OM_987_2012
20.03.2012

Auskunftsersuchen

Käthe-Kollwitz-Schule

Details im PARLIS V_311_2012
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.03.2012, OF 327/6 Betreff: Zeilsheim: Liegenschaft Blauländchenstraße für Kinderbetreuung nutzen Vorgang: OM 280/06 OBR 6, OA 646/08 OBR 6 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsbeirat schlägt vor, die Pläne für eine Kinder- und Jugendeinrichtung, die zum Kauf der Liegenschaft geführt haben (OA 646/2008 und OM 280/2006), nun endlich zu verwirklichen. Der Bedarf ist vorhanden und alternative Räumlichkelten sind im Stadtteil nicht vorhanden und werden daher dringend benötigt.

Begründung:

Das Gebäude wurde seinerzeit für eine Nutzung als Kinder- und Jugendeinrichtung und für die Schulbetreuung der KKS erworben. Die Sanierung erfolgte nach den Wünschen der Erweiterten Schulischen Betreuung, die nun für den Umzug in das IPI-Gebäude vor neue Herausforderungen gestellt wird Zudem ist dem Magistrat bekannt, dass in Zeilsheim ein großer und akuter Mangel an Kinderbetreuungsplätzen besteht, Abhilfe kann nur im Rahmen von Sofortprogrammen und sinnvoll geplanten Neubauten erfolgen. Dafür ist die Liegenschaft Blauländchenstraße wesentlich besser geeignet als ein geplanter Neubau auf einem unerschlossenen Grundstück in der Klosterhofstraße.Hauptvorlage: Antrag vom 29.02.2012, OF 299/6 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

9. Sitzung des OBR 6 am 20.03.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 987 2012 Auskunftsersuchen V 311 2012 1. Die Vorlage OF 299/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 326/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 327/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme