Tempo 30 auch auf der Holbeinstraße
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Bisheriger Verlauf
30.05.2012
15.06.2012
15.06.2012
Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.05.2012, OF 328/5
Betreff: Tempo 30 auch auf der Holbeinstraße
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Holbeinstraße zwischen Kennedyallee und Einmündung Burnitzstraße in die benachbarte Tempo-30-Zone zu integrieren oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken. Des weiteren sollte geprüft werden, ob die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Textorstraße/Holbeinstraße noch notwendig ist. Zumindest sollte die Betriebszeit der Ampelanlage auf das zur Schulwegsicherheit notwendige Maß reduziert werden. Begründung:
Die Holbeinstraße ist im genannten Abschnitt als Grundnetzstraße ausgewiesen. Das Verkehrsaufkommen ist jedoch nicht höher als in den umliegenden Straßen, auf denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit bereits 30 km/h beträgt.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
12. Sitzung des OBR 5 am 15.06.2012, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1309 2012 Die Vorlage OF 328/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, 2 SPD, FAG und LINKE. gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)