Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim

Lesezeit: 5 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.05.2022, OF 330/10 Betreff: Kosten/Nutzen/Auswirkungen einer Straßenüberführung in Berkersheim Vorgang: M 45/22 In der Anregung OA 247 hatte der Ortsbeirat festgestellt, dass Berkersheim über eine weitere Alternative bzw. Querungsmöglichkeit verfügt. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) lehnt diese Lösung laut der M 28 von 2007 ab. Diese Feststellung führt der Magistrat seitdem pauschal in seinen Stellungnahmen an, welche offensichtlich nachträgliche, objektive Prüfungen verhindert. Der Hinweis auf "mögliche Enteignungsverfahren sowie den erheblichen Eingriff in Schutzgüter nach dem Gesetz der Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit dem Ausbau des Fahrweges innerhalb der Ortsdurchfahrt Berkersheims (Am Traubengarten)" führt zu der Beurteilung, dass die von der Stadt damals selbst präferierte Ersatzlösung EÜ "Im Wiesengarten" (Stadtverordnetenbeschluss § 3462 vom 28.01.1999) "nicht planfeststellungswürdig" sei. Auch die aktuellen Baumaßnahmen des 4-gleisigen Ausbaus schaffen neue Fakten! Es sei darauf verwiesen, dass der nördlich der Bahnlinie neue, offensichtlich im Grüngürtel liegende Wirtschaftsweg parallel zu den Gleisen ohnehin ertüchtigt werden soll. Dieser scheint als nördliches Verbindungsstück zwischen Berkersheimer Bahnstr. und Im Wiesengarten geeignet zu sein. Zusätzliche Grüngürteleingriffe und weitere Enteignungen wären wohl nicht erforderlich. Fest steht, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim und zur Verkehrslenkung (Schranken, versenkbare Poller, etc.) vorgesehen sind. Diese führen zum Teilverlust der Erstattungsfähigkeit (laut M 45 von 2022 i.H.v rd. 8,5 Mio. EUR) Im Rahmen des Ortstermins am 13.04.2000 wurde die Variante der Umfahrung durch den Ort vom Ortslandwirt Herrn Illig unter Verweis auf die "engen Gassen" und Kreuzung der Kindergarten- und Schulwege als unrealistisch verworfen. Die Berkersheimer Grundschule hat einen neuen Standort. Bei Gesprächen mit Herrn Illig in 2015 und 2016 äußerte dieser, dass "ein kurzzeitiges, wöchentlich gültiges absolutes Halteverbot, 2- bis 3-mal jährlich, in einem gering begrenzten Bereich Am Herrenhof und Im Wiesenarten die Problemlage der "engen Gassen" lösen könnte". Ggfs. müsste die Straßenführung südlich, direkt an der EÜ Im Wiesengarten geringfügig angepasst werden. Für die monströse Straßenüberführung "Omega rechts - Richtung Osten" ist zur Baurechtschaffung noch ein Planfeststellungsverfahren nach § 33 Hessisches Straßengesetz durchzuführen. In der Berkersheimer Bürgerschaft herrscht eine vielseitige, massive Ablehnung zu diesem Vorschlag, welche sich sicherlich entsprechend auf Verfahrensablauf und -dauer auswirken wird. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Möglichkeiten für eine Querung der Bahnstrecke nachhaltig neu zu prüfen und zu berichten: Zum Vergleich steht an, eine Nutzung der vorhandenen Unterführung "Im Wiesengarten", mit der neu zu schaffenden Straßenüberführung große Brücke "Omega rechts - Richtung Osten". a) Wie stark ist der jeweilige Eingriff in das Landschaftsbild und den Grüngürtel? b) Welche städtischen Kosten werden realistischer Weise für die jeweilige Maßnahme und die erforderlichen Erschließungswege angesetzt? c) Wie stark sind die jeweiligen Behinderungen bei der Aufgabenerfüllung von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen? d) Wird dadurch die Erfüllung der Aufgaben für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge erschwert? e) Sind die vorgesehen Maßnahmen zur Verkehrslenkung auch nahe der Harheimer Nidda-Brücke möglich? f) Trifft es zu, dass diese Maßnahmen bei Mindernutzung nur durch ÖPNV weniger ausfallgefährdet sind? (Nicht mehr für Rettungsdienste und Anlieger erforderlich) g) In welcher Höhe werden welche Anlieger an Erschließungskosten jeweils beteiligt? h) Bis zu welcher Bus-Größe können ÖPNV-Fahrzeuge ggfs. die neue EÜ Im Wiesengarten passieren? (Falls eine Linienverlängerung bis Preungesheim erfolgt)Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 45 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.03.2022, M 45 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

11. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 200 2022 1. Der Vorlage M 45 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 330/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 331/10 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP und AfD gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE., FDP und AfD (= Annahme)