Deutlichere Beschilderung an der Kreuzung Goetzstraße/Willmannstraße
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 22.12.2017, OF 330/11 Betreff: Deutlichere Beschilderung an der Kreuzung Goetzstraße/Willmannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung an der Einmündung der Goetzstraße in die Willmannstraße deutlicher zu gestalten. Um das vermehrt auftretende Einfahren von Fahrzeugen gegen die Fahrtrichtung zu vermeiden, soll die Beschilderung wie folgt ergänzt werden: - Aufstellen des Verkehrszeichens 209-20 (rechts abbiegen) vor der Einmündung in der Götzstraße. - Aufstellen des Verkehrszeichens 220-20 (Einbahnstraße rechts) gegenüber der Einmündung in der Willmannstraße.
Begründung:
In letzter Zeit kommt es vermehrt vor, dass Fahrzeuge aus der Goetzstr. nach links, gegen die Fahrtrichtung der Einbahnstraße, in die Willmannstr. einfahren. In der Willmannstr. gibt es zwar das VZ 267 (Einfahrt verboten), dies wird allerdings von vielen nicht oder zu spät wahrgenommen. Es ist daher Handlungsbedarf gegeben, um hier gefährliche Verkehrssituationen zu vermeiden.Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
19. Sitzung des OBR 11 am 19.02.2018, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2746 2018 Die Vorlage OF 330/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme