Antrag vom 25.08.2020, OF 331/16 Betreff: Zufahrt zur B 521 über den Landgraben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Zufahrt zur B 521 über den Landgraben mittels des Verkehrszeichens VZ 267 - Einfahrt verboten - mit der zeitlichen Begrenzung von Montag bis Freitag zwischen 06:00 bis 10:00 Uhr zu verbieten. Das Verkehrszeichen ist auf dem Landgraben nach der Einfahrt zum Sportplatz des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim aufzustellen. Eine Sperrung des Landgrabens würde in der oben genannten Zeit nur für ca. 20 Meter gelten.
Begründung:
Durch diese Maßnahme kann der Schleichverkehr in den Morgenstunden vom Nordring über den Landgraben auf die B 521 unterbunden werden, ohne die Zufahrt zum Sportplatz des Turnvereins 1874 Bergen-Enkheim oder zu den Glas-/Altkleiderbehältern zu beeinträchtigen. Eine Wendemöglichkeit wäre an dieser Stelle auch gegeben, die Fahrzeuge könnten ganz normal wenden und zurückfahren. Bei einer Ortsbegehung am 10.03.2020 wurde diese Maßnahme mit Vertretern vom Straßenverkehrsamt und dem Schutzmann vor Ort besprochen, die diese Maßnahme befürworten.Beratung im Ortsbeirat: 16
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 16 am 25.08.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6422 2020 Die Vorlage OF 331/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme