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Erinnerung an den Hauptgüterbahnhof lebendig halten

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.07.2013

Antrag Ortsbeirat

Erinnerung an den Hauptgüterbahnhof lebendig halten

Details im PARLIS OF_331-1_2013
27.08.2013

Anregung Ortsbeirat

Erinnerung an den Hauptgüterbahnhof lebendig halten

Details im PARLIS OM_2398_2013
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.07.2013, OF 331/1

Betreff: Erinnerung an den Hauptgüterbahnhof lebendig halten
Der Hauptgüterbahnhof Frankfurts, der das Gallus von der Kuhwaldsiedlung trennte und dessen Gleisanlagen vom Rebstockpark bis zum Güterplatz reichten, prägte das Leben vieler Menschen, insbesonder im Gallus. Nach dem Ende des Rangierbetriebes im Jahre 1996 und dem Entfernen der Gleisanlagen ab 1998 entstand auf dem rund 70 Hektar großen Areal das Europaviertel. Wer heute durch das im Entstehen begriffene Neubaugebiet im nördlichen Gallus läuft findet heute (bis auf den Turm des ehemaligen Stellwerkes an der Emser Brücke) keinen Hinweis mehr auf die Geschichte des Gebietes. Während im Gebiet des Westhafens im Gutleut, das eine ähnliche Wandlung durchlaufen hat als das Areal des Hauptgüterbahnhofs, Schilder über dessen vormalige Nutzung erinnern, sucht man Ähnliches im Europaviertel vergeblich. Dies vorangestellt wird der Magistrat gemäß § 3 Absatz 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, in angemessener Weise an die Geschichte des Hauptgüterbahnhofs zu erinnern. Dies kann zum Beispiel - wie im Westhafen geschehen - mittels Informationsschilder erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob die Eigentümer Vivico / Aurelis sich an den Kosten der Realisierung beteiligen wollen. Auch die Stadtteilhistoriker des Gallus, die über viele Informationen und Fotomaterial zum Hauptgüterbahnhof verfügen, sind auf Wunsch in das Projekt mit einzubinden. Informationsschilder zur Erinnerung an den ehemaligen Westhafen im Gutleut
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

23. Sitzung des OBR 1 am 27.08.2013, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2398 2013 Die Vorlage OF 331/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme